Dr. Friedrich-Wilhelm Hillbrand, Hillkom Entsorgungs GmbH, Porta Westfalica

Neue Nutzung für Kasernengebäude

In den Jahren 1998 und 2004 erwarb Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Hillbrand zwei Kasernengelände, die er durch Um – und Neubau einer neuen Nutzung unterziehen wollte. Schwierig und langwierig waren dabei vorallem die Nutzungsänderungsverfahren, welche für jedes einzelne Gebäude des Kasernengeländes verlangt wurde, die Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sowie die Gründung eines Entsorgungsunternehmens. Die Masse der Anträge, die teilweise widersprüchlichen Anforderungen und die vielen Gespräche mit unterschiedlichen Behörden, die Herr Dr. Hillbrand zwischen 1998 und 2004 zu bewältigen hatte, zeigen exemplarisch, dass Unternehmer bei der Verwirklichung eines solchen Vorhabens einen langen Atem benötigen.

Herr Dr. Hillbrand hat in den Jahren 1998 und 2004 zwei Kasernengelände erworben. Das erste hat er in einen Gewerbepark umgewandelt, auf dem zweiten wurde in wenigen Monaten ein Pflegeheim errichtet und die übrige Fläche parzelliert, um die Parzellen an Personen zu verkaufen, die darauf Einfamilienhäuser errichten wollen.

Das heutige Gewerbegebiet “HILLPARK” wurde im Oktober 1994 vom britischen Militär (“Kerr Barracks”) an das Bundesvermögensamt (neuerdings „Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“) abgegeben und im September 1998 von Herrn Dr. Hillbrand erworben. Das für das Pflegeheim genutzte Areal in Lübbecke, die ehemalige “Tunis-Kaserne”, wurde am 01.07.2001 ebenfalls an das Bundesvermögensamt zur Vermarktung abgegeben und 2004 von Herrn Dr. Hillbrand erworben.

Die Erfahrungen von Herrn Dr. Hillbrand zeigen exemplarisch, wie schwierig es aufgrund von zahlreichen durchaus überwindbaren, in ihrer Fülle jedoch erdrückenden Hemmnissen ist, eine Investition in ein erfolgreiches Vorhaben umzusetzen.

Genehmigungsverfahren langatmig und kostenintensiv

Insbesondere die drei folgenden Genehmigungsverfahren stellten sich als besonders hürdenreich und langwierig dar:

      1. Das “Nutzungsänderungsverfahren” für jedes einzelne (!) Gebäude des Kasernengeländes in Löhne; hier wird als Beispiel die Küche vorgestellt.
      2. Das noch offene Verfahren zur Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis mit den Teilproblemen:
        a) die von der Bezirksregierung Detmold gewährte zeitlich begrenzte Ordnungsverfügung, die das Einleiten der Abwasser anstelle einer vollwertigen wasserrechtlichen Erlaubnis bis zum 31.12.2005 befristet;
        b) die Festsetzung einer Abwasserabgabe für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen für die Veranlagungsjahre (VJ) 1999 und 2000 durch das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie
      3. Die Gründung des Entsorgungsunternehmens “Hillkom GmbH”.

Antragsflut und widersprüchliche Anforderungen

Um die bereits vorhandene Kasernenküche zukünftig als Großküche einer Pizzeria nutzen zu können, musste Herr Dr. Hillbrand  “eine ausdrückliche Genehmigung der neuen Nutzung zum alten Zweck” beantragen. Weiterhin hatte er paradoxe Anforderungen zu erfüllen: Aufgrund der Rutschgefahr wurden dem Unternehmer geriffelte Fliesen vorgeschrieben (Arbeitsschutz), die aus hygienischen Gründen glatt zu sein hatten (Umweltschutz).

Dass insbesondere die wasserrechtlichen Vorschriften für Herrn Dr. Hillbrand bei der Realisierung seines Vorhabens eine große und vor allem kostspielige Hürde darstellten, sei an folgendem Beispiel verdeutlicht: Zwecks Feststellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung aus der Küche mussten Temperaturmessungen vor und hinter dem Abwassereinlauf in einem einige Hundert Meter entfernten Bach 14-tägig von einem Spezialisten durchgeführt werden, und das trotz der Behandlung des Abwassers: Von der Küche aus erreicht das Abwasser nach 5 m einen Fettabscheider, danach fließt es 200 m weiter in eine hauseigene Kläranlage, die 30 cbm fasst, und wird dort durchgemischt, um 500 m weiter in ein Rückhaltebecken (300 cbm) zu gelangen; dann fließt es zu dem 50 m entfernten Ölabscheider, bis es schließlich nach 100 m den Bramschebach erreicht.

Die Auswahl der aufgeführten Unterlagen soll einen Eindruck davon vermitteln, welche Widerstände Herr Dr. Hillbrand zu überwinden hatte und welchen Zeitraum seine Bemühungen in Anspruch nahmen.

08.09.1998: Erwerb der Kerr-Kaserne in Löhne-Bischofshagen (Schreiben vom 23.09.1998).

04.05.1999: Herr Dr. Hillbrand stellt einen Antrag auf Erlaubnis zur privaten Entwässerung des ehemaligen Kerr-Kasernen-Geländes in Löhne.

07.05.1999: Herr Dr. Hillbrand stellt einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und auf Erteilung der gemäß § 13 BImSchG eingeschlossenen und sonstigen benötigten behördlichen Entscheidungen für die Errichtung und den Betrieb der HILLKOM Recyclinganlage.

17. / 18.06.1999: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in den Bramschebach.

20.07.1999:
Zwischenbescheid des Planungs- und Bauordnungsamt der Stadt Löhne mit dem Hinweis, dass die Prüfung des Antrags erst nach Ergänzung der Bauvorlagen fortgesetzt werden könne.

06.08.1999: Die Bezirksregierung Detmold erteilt anstelle einer wasserrechtlichen Erlaubnis eine zeitlich bis zum 31.12.2005 befristete wasserrechtliche Ordnungsverfügung für das Einleiten von Abwassern in den Bramschebach.

09.08.1999:
Benachrichtigung seitens des Umweltamtes über die Weiterleitung des Antrages betreffend die Gründung des Entsorgungsunternehmens Hillkom GmbH mit den dazugehörigen Antragsunterlagen an die im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen, und zwar:

      • an den Kreis Herford (Brandschutzingenieur, Gesundheitsamt, Bauordnungs- und Planungsamt, Amt für Landschaftsökologie),
      • an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Detmold,
      • an die Stadt Löhne,
      • an die Bezirksregierung Detmold.

Daraufhin finden zahlreiche Vorgespräche mit den Behörden statt, denen zahlreiche Ergänzungsschreiben folgen.

30.08.1999: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt formuliert Auflagen (u.a. Behebung der Fliesenschäden, Auffrischen der Wände oberhalb der Fliesen, Fliegendraht an Lüftungsfenstern, Trennung des Lagers durch Wände und Türen, Beachtung des Prinzips von kreuzungsfreien kurzen Laufwegen bei Einrichtung von Kühlmöglichkeiten) für die Genehmigung einer für Partyzwecke und einen Pizzeriaservice vorgesehenen Küchennutzung.

02.09.1999: Das Landesamt für Umwelt und Infrastrukturentwicklung im Kreis Herford fordert nähere Informationen zur Abwasserbeseitigung.

07.09.1999: Zwischenbescheid des Planungs- und Bauordnungsamts der Stadt Löhne mit dem Hinweis, dass die Prüfung des Nutzungsänderungsantrags erst nach Ergänzung der Bauvorlagen (Informationen zur Beheizungsart und zur Zusammensetzung der Abwasser) fortgesetzt werden könne.

07.09.1999: Widerspruch gegen die negative wasserrechtliche Ordnungsverfügung vom 06.08.1999.

15.11.1999: Genehmigung der Nutzung einer ehemaligen Kasernenküche als Großküche und Lager für Lebensmittel.

22.11.1999: Ergänzungsschreiben zum Widerspruch gegen die negative wasserrechtliche Ordnungsverfügung vom 07.09.1999.

27.01.2000: Weitere ergänzende Ausführungen von Herrn Dr. Hillbrand zum Widerspruch vom 07.09.1999.

25.05.2000: Ein zum Teil positiver Widerspruchsbescheid zum Widerspruch vom 07.09.1999 betreffend die Entwässerung der Liegenschaft “Hillpark Löhne-Bischofshagen”.

25.09.2000: Herr Dr. Hillbrand wird zum Gewässerschutzbeauftragten bestellt und erfüllt damit eine der von der Bezirksregierung Detmold gestellten Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Ordnungsverfügung vom 06.08.1999 (Punkt 6 des 2. Änderungsbescheides vom 24.03.2003).

11.10.2000: Vergabe einer Entsorgernummer für die Fa. Hillkom GmbH im Bereich der Abfallwirtschaft.

In diesem Zusammenhang kommt es zu einer Auseinandersetzung mit der Behörde über die Form der zu betreibenden Anlage zur Lagerung der Abfälle in Löhne-Bischofshagen sowie über diverse Informationspflichten des Betreibers, die schließlich in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zugunsten von Herrn Dr. Hillbrand geklärt werden (Schreiben vom 22.08.2005). Die Behandlung von schlammigen, pastösen und flüssigen Abfällen war zwischenzeitlich ebenfalls Gegenstand von Gesprächen mit der Behörde.

22.11.2001: Festsetzungsbescheid des Landesumweltamtes Nordhein-Westfalen (NRW) über eine Abwasserabgabe für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen für das Veranlagungsjahr (VJ) 1999 in Höhe von 3.780,00 DM.

22.11.2001: Korrektur einer Überschrift der wasserrechtlichen Ordnungsverfügung vom 06.08.1999 in der Fassung vom 25.05.2000. Berichtigung durch die Bezirksregierung Detmold gemäß § 42 VwVfG.

10.12.2001: Der erste Änderungsbescheid der Bezirksregierung Detmold bezüglich der Ordnungsverfügung vom 06.08.1999 in der Fassung vom 25.05.2000 ergeht.

21.12.2001: Widerspruch von Herrn Dr. Hillbrand gegen den Festsetzungsbescheid über eine Abwasserabgabe für das VJ 1999. Die Voraussetzungen, die eine Freistellung von der Abwasserabgabe bedingen, seien im VJ erfüllt.

23.04.2002: Widerspruch von Herrn Dr. Hillbrand gegen den Festsetzungsbescheid über eine Abwasserabgabe für das VJ 2000. Die Voraussetzungen, die eine Freistellung von der Abwasserabgabe bedingen, seien im VJ erfüllt.

24.03.2003: Der zweite Änderungsbescheid der Bezirksregierung Detmold bezüglich der Ordnungsverfügung vom 06.08.1999 in der Fassung vom 10.12.2001 ergeht. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des auf der Liegenschaft “Hillpark-Löhne-Bischofshagen” anfallenden Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser) in das Bramschebachtal wird weiterhin verweigert. Grund dafür ist, dass “die zur Zeit verwirklichte Abwassereinleitung nicht den Anforderungen entspricht, die das Wasserrecht an eine derartige Einleitung richtet“ (Punkt 10. Entscheidungsgründe S. 17 / 18 des Schreibens). Es wird darauf hingewiesen, dass “die Einleitung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2005, einzustellen bzw. unter besonderer Beachtung der Anforderungen aus der Lage der Einleitungsstelle im Naturschutzgebiet ‘Bramschebach-Nagelsbachtal’ so zu sanieren ist, dass die Abwassereinleitung mindestens die Vorgaben der §§ 1a, 6, 7a Abs. 1 WHG i.V.m. der AbwV erfüllt (Punkte 1.2.1 & 1.2.2, S. 2 / 18 des Schreibens).” Die Pflicht zur Durchführung von wasserrechtlichen Analyse-Messungen wird auf den Seiten 4 – 13 detailliert beschrieben. “Wegen der besonderen Mühewaltung liegt diesem ‘Ablehnungsbescheid’ die hälftige Gebühr einer positiven Erstattung zugrunde” (S. 16).

25.06.2003: Zwei Abhilfebescheide des Landesumweltamtes Nordhein-Westfalen (NRW) über eine Abwasserabgabe in Höhe von 0,00 DM für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen für die Veranlagungsjahre 1999 und 2000 ergehen zu den von Herrn Dr. Hillbrand eingelegten Widersprüchen vom 21.12.2001 bzw. vom 23.04.2002.

Verwaltung vereinfacht Genehmigungsverfahren

Im Zuge des Bürokratieabbaus in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe wurden einige der gesetzlichen Regelungen, die Herrn Dr. Hillbrand das Leben schwer gemacht haben, unter seiner Mitwirkung abgeschafft oder modifiziert. Weder die Küche, noch die Bodenfliesen wären heute noch ein Problem; denn die die Nutzungsänderungen betreffenden Genehmigungsverfahren wurden größtenteils vereinfacht und die beiden Behörden (Umweltamt und Arbeitsschutz) zusammengelegt.

Herr Dr. Hillbrand hat letztlich beide Vorhaben nach seinen Vorstellungen verwirklicht.

Herr Dr. Hillbrand stammt aus einer Familie, die eine Landwirtschaft betreibt. Er hat deshalb auch Landwirtschaft studiert und auf diesem Gebiet seine Dissertation geschrieben. Er war kurze Zeit im elterlichen Betrieb tätig, empfand diese Aufgabe jedoch als nicht so reizvoll, wie er sich das vorgestellt hatte, und entschloss sich daher, in anderen Bereichen als der Landwirtschaft unternehmerisch tätig zu werden. Er wirkte als  Mitglied des Arbeitskreises „Bürokratieabbau“ in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe mit und übt auch andere ehrenamtliche Tätigkeiten in der Region aus.

Der hier dargestellte Fall zeigt deutlich, dass das Engagement des einzelnen, unternehmerisch handelnden Menschens die Lernbereitschaft der Verwaltung in Gang setzen und im Ergebnis einen Nutzen für das Gemeinwohl bringen kann.

Stand der Falldarstellung: 12/2005

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