„Werner-Bonhoff-Preis“ Gewinner 2013
Tim Wessels, fair + friendly Möller & Wessels IT GbR, Hamburg

Jung-Unternehmer wehrt sich mit Online-Petition gegen die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Tim Wessels, 28, ist erfolgreicher IT-Unternehmer in Münster und Hamburg und beschäftigt zehn Mitarbeiter. Weil er von den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige nicht überzeugt war, hat er eine Online-Petition* beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegeben. Mittels neuer Medien fand er mehr als 80.000 Mitzeichner und brachte landesweit eine wichtige Diskussion über die Altersvorsorgepflicht insbesondere junger Unternehmer in Gang. Damit bewahrte er zunächst vor allem einkommensschwächere Selbstständige vor existenziellen finanziellen Belastungen und zusätzlichen bürokratischen Hürden. Für sein beharrliches Engagement ist er mit dem Werner-Bonhoff-Preis 2013 ausgezeichnet worden.

Für Tim Wessels ist schwer vorstellbar, wie mit einer Versicherungspflicht die Situation gegenüber dem Status quo der Selbstständigen verbessert werden soll. Laut Wessels sorgen 80% der Selbstständigen sowieso bereits vor, während sich dies die verbleibenden 20% in der Regel einfach nicht leisten könnten, unabhängig vom Einkommen monatlich bis zu 400 Euro in die Altersvorsorge zu stecken. „Eine Versicherungspflicht würde nur dazu führen, dass diese 20% ihr Unternehmen möglicherweise aufgeben müssten und in die Sozialsysteme gezwungen würden“, befürchtet Wessels.

„Jungen Unternehmern würde die Möglichkeit genommen, sich eine Existenz aufzubauen“

So wie die Beitragspflicht momentan umgesetzt werden soll, würde sie außerdem vor allem junge Unternehmer unter 30 belasten. „Ihnen würde damit die Möglichkeit genommen, sich überhaupt eine finanzielle und unternehmerische Existenz aufzubauen, die später eben gerade eine Möglichkeit der Alterssicherung darstellt“, sagt der Unternehmer. Das findet er ungerecht, zumal „mit dieser Regelung ausgerechnet die junge Generation noch stärker belastet würde, die ohnehin schon in besonderem Maße die Folgen der demografischen Entwicklung und der Staatsverschuldung zu tragen hat und zu tragen haben wird.“ Statt pauschal Beiträge zu verlangen, schlägt Tim Wessels die Anerkennung von Alternativen zur Beitragszahlung vor, wie etwa ein Eigenheim oder Wertpapiere. „Diese können“, so Wessels, „im Übrigen eine viel effizientere Vorsorge als die staatliche Rentenversicherung sein“.

Weitere Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant

Anfang Juni 2012 war Tim Wessels im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu einem Gespräch mit Dr. Ursula von der Leyen (CDU) eingeladen. Von der grundsätzlichen Pflicht zur Beitragszahlung wollte die Bundesarbeitsministerin zwar nicht abrücken, lässt jedoch alternative Formen zur Beitragszahlung prüfen. Momentan plane man einkommensabhängige Rentenbeiträge. Wie der bürokratische Aufwand bewerkstelligt werden soll, ist derzeit noch offen.

Tim Wessels hat sich bereits im Alter von 15 Jahren selbstständig gemacht und meint, dies sei nicht möglich gewesen, hätte es damals bereits die Beitragspflicht in der Form gegeben, wie sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant war. Herr Wessels will am Thema dran bleiben und engagiert sich dafür im neu gegründeten Verband der Gründer und Selbständigen e.V. Frau von der Leyen hat ihm weitere Gesprächstermine zugesagt.

*Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Bitte oder Beschwerde, eine sogenannte Petition, einzureichen. Wird die Petition innerhalb von vier Wochen von mindestens 50.000 Menschen unterzeichnet, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich beraten und der Petent dazu eingeladen. Seit 2005 ist es möglich, eine Petition über das Internet als e-Petition einzugeben. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gehen jährlich zwischen 16.000 und 19.000 Petitionen ein, wovon im Berichtsjahr 2009 in knapp 8 % der Fälle der Bitte oder der Beschwerde des Petenten entsprochen wurde.

Lesetipp: Ein interessantes Interview mit Herrn Wessels finden Sie unter der Überschrift „Neue Hürden für junge Selbständige“, erschienen bei jetzt.suedddeutsche.de vom 14.05.2012. (Aus rechtlichen Gründen haben wir den Artikel nicht direkt verlinkt.)

Update (21.12.2012): Wie der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. mitteilt, wird es in der laufenden Legislaturperiode keine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige geben. Dies hat die Staatssekretärin im Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Annette Niederfranke, am 05.12.12 auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund bekannt gegeben.

[Stand: 16.05.2013] Diese Falldarstellung wird fortlaufend aktualisiert.

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