Dipl. Ing. Karl Krökel, Krökel Desko Bauelemente GmbH Dessau, Sachsen-Anhalt

Kreishandwerksmeister macht Kompetenzbereichüberschreitung verselbständigter Funktionäre sichtbar

Die Kammern müssen sich sachlich äußern und ihre Mitglieder zu kontroversen Fragen befragen. Sie dürfen auch Minderheitenpositionen bei öffentlichen Stellungnahmen nicht unterschlagen. So zumindest hatte es das Bundesverwaltungsgericht bereits vor über 10 Jahren in einer Grundsatzentscheidung zur „Limburger Erklärung“ der Hessischen IHKs festgestellt. Das Gericht hat ebenfalls wiederholt entschieden, dass ein Dachverband wie z.B. der DIHK kein allgemeines politisches Mandat hat und sich nur in engen Grenzen inhaltlich äußern darf. Wie wenig die Kammern und deren Funktionäre aus den höchstrichterlichen Urteilen gelernt haben, zeigt der Fall von Diplom-Ingenieur Karl Krökel aus Dessau.

So kritisierte dieser den Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) – der als Dachverband die Gesamtinteressen der 53 deutschen Handwerkskammern vertritt für einen Verstoß gegen diese Grundsätze. Er monierte, dass dessen Präsident im Juli 2022 öffentlich eine einseitige Haltung zur Russlandpolitik eingenommen habe. So hatte dieser öffentlich beteuert, dass das gesamte Handwerk die Sanktionen in der Russlandpolitik im Zuge des Ukraine-Krieges unterstützen und die Politik der Bundesregierung mittragen würde, obwohl zuvor – in Teilen der Kreishandwerkerschaften – bereits öffentlich Kritik an den Wirtschaftssanktionen geäußert wurde. Er forderte mit Hilfe des Bundesverbandes für freie Kammern (bffk) daraufhin den ZDH auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Der Fall zeigt, wie verselbständigte Kammerfunktionäre wiederholt politische Erklärungen abgeben, ohne ihre Mitglieder vorher überhaupt zu konsultieren. Dies ist schädlich für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und verdeutlicht die Bedeutung von Akteuren wie Karl Krökel, die Missstände aufzeigen und Fehlentwicklungen entgegenwirken.

 

Diplom-Ingenieur Karl Krökel ist seit 34 Jahren mit seiner Firma „Krökel Desko Bauelemente GmbH“ in Dessau selbständig. Mit dieser stellt der geschäftsführende Gesellschafter Garagentore, Vordächer und Markisen her. Sein Betrieb ist Pflichtmitglied in der Handwerkskammer seines Kammerbezirks. Seit 21 Jahren ist er ferner Obermeister der Metallinnung Dessau-Roßlau sowie seit 16 Jahren Kreishandwerksmeister.

Die Arbeit des Dachverbandes (ZDH – Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e.V.) beäugt der Kreishandwerksmeister seit einigen Jahren kritisch, weil diese in seinen Augen sehr intransparent sei. Eine Unterscheidung zwischen Verbandsarbeit und der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Selbstverwaltung sei kaum noch zu erkennbar.

Zuletzt monierte der Kreishandwerksmeister eine Äußerung des ZDH-Präsidenten, der sich anlässlich der Sanktionspolitik der Bundesregierung gegenüber Russland öffentlich äußerte.

Präsident nimmt im Namen der gesamten Handwerkerschaft Stellung zur Sanktionspolitik gegenüber Russland

Am 21. Juli 2022 gab der damalige ZDH-Präsident, der in Personalunion auch Präsident des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) ist, im Zusammenhang mit der Sanktionspolitik gegen Russland der Bundesregierung der Deutschen Presseagentur ein Interview, in welchem es heißt: 

Wir als Handwerk tragen die Entscheidungen der Bundesregierung ausdrücklich mit, gegen die brutale kriegerische Aggression Russlands massive Sanktionen zu verhängen. Den Sanktionskurs der Bundesregierung halte ich unverändert für richtig. Das ist eine Frage der Haltung, das ist eine Frage der demokratischen Verantwortung – auch und gerade in dem Wissen, dass das für uns alle und auch im Handwerk mit erheblichen Einbußen verbunden sein wird. Dazu stehen wir als Handwerk insgesamt. Wir würden sonst auf Dauer erpressbar. Wenn wir jetzt an dieser Stelle einknicken, um kurzfristig Besserung zu erreichen, wird der Preis auf lange Sicht sehr viel höher sein: Denn es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Art des Wirtschaftens, Lebens und politischen Miteinanders. Hier darf es kein Wanken geben. Natürlich geht die Lage nicht spurlos an uns vorbei. Sie ist eine erhebliche Belastung. Aber es geht hier um grundsätzliche und existenzielle Fragen, gerade auch für die Wirtschaft. Ein Einknicken würde dem russischen Aggressor in die Hände spielen und ihm zeigen, dass sein Handeln ohne Konsequenzen bleibt. Das könnte zu verheerenden Folgen für Frieden, Freiheit und Wohlstand auf unserem Kontinent führen. Frieden und Freiheit gibt es nicht umsonst. (…)“

(Quelle: https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/interviews-und-statements/handwerk-steht-hinter-sanktionskurs/ )

Das Interview ist auch auf der der Homepage des ZDH im Pressebereich veröffentlicht.

Auch wenn es wenig überrascht, dass die Auswirkungen der verhängten Sanktionspolitik auch die Wirtschaft und das Handwerk betreffen würden, überraschte es vor allem Teile der Handwerkerschaft sehr, wie deutlich sich der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) hinter die politische Entscheidung der Bundesregierung gestellt hatte.

Bereits im Vorfeld gab es in Bezug auf die Haltung in der Sanktionspolitik der Bundesregierung eine unterschiedliche Stimmungslage im Handwerk. Dieses lässt sich durch offene Briefe der Kreishandwerkerschaft Anhalt-Dessau-Roßlau vom 14. Juni 2022 an die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle bzw. durch die Kreishandwerkerschaft Leipzig an den Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten von Sachsen vom  13. Juli 2022 belegen. Dort hatte sich u.a. das lokale Handwerk deutlich gegen die Wirtschaftssanktionen ausgesprochen (https://www.handwerk-pro-leipzig.de/news/1/749467/nachrichten/offener-obermeisterbrief-an-den-bundeskanzler-und-ministerpr%C3%A4sidenten-von-sachsen.html) .

Auch bei Herrn Krökel stieß diese in die Öffentlichkeit getragene einseitige Haltung auf Widerstand. Der Kreishandwerksmeister sieht im Interview des ZDH-Präsidenten eine fehlende Berücksichtigung der differenzierten Meinungen im Handwerk und hält diese für „schlicht rechtswidrig“, weil es für solche Äußerungen an demokratischer Legitimation innerhalb der Handwerksorganisation durch Beschlüsse in den Gremien fehle.

Vielfalt der Meinungen in Kammerorganisationen: Abweichende Standpunkte müssen berücksichtigt werden

Unternehmerische Menschen sehen sich häufig in Organisationen mit Zwangsmitgliedschaft (IHK, HWK etc.)  mit „verselbstständigten Funktionären“ konfrontiert, die sich ihrer Wahrnehmung nach kaum oder gar nicht mehr an den Mitgliedern und Beitragszahlern orientieren und dadurch schein- oder offenbar den Bezug zu ihrer Basis verloren haben. Dies beobachtet die Stiftung seit vielen Jahren anhand zahlreicher Erfahrungen von Unternehmern, die sich mit ihrer Kritik am Projekt Bürokratie-Therapie beteiligen.

Info:

Die Handwerkskammern sind die Selbstverwaltungseinrichtungen für alle Handwerksbetriebe im Kammerbezirk. Sie repräsentieren rund 1 Million Betriebe mit über 5,4 Millionen Beschäftigten und etwa 360.000 Auszubildenden. Der Jahresumsatz im Handwerk beläuft sich auf etwa 640 Milliarden Euro.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist die Spitzenorganisation des deutschen Handwerks und vertritt die Gesamtinteressen gegenüber politischen Institutionen und internationalen Organisationen. Die Handwerkskammern bilden den Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), während die Zentralfachverbände den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) bilden. Der ZDH wurde 1949 gegründet und setzt sich für die wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialpolitischen Interessen des deutschen Handwerks ein. Er besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium, das aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten) und zwei weiteren Mitgliedern, je einer aus der Reihe der Handwerkskammern und einer aus der Reihe der Mitglieder des UDH. Das Geschäftsführende Präsidium tritt zwischen den Präsidiumssitzungen zusammen, um den Präsidenten zu unterstützen und wichtige handwerkspolitische Vorhaben vorzubereiten.

Durch öffentliche Äußerungen zu sozialpolitischen, energiepolitischen oder internationalen Themen ohne vorherige Meinungsbildung unter den Kammermitgliedern, hatten bereits die Industrie– und Handelskammern mehrfach ihren gesetzlichen Rahmen in mehreren der Stiftung bekannten Fällen verletzt (siehe z.B. Fall Boeddinghaus und Fall Siepelmeyer). In seinem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2010 (AZ: BVerwG 8 C 20.09) hatte das Gericht bereits klare Grenzen für den Aufgabenbereich und damit einhergehende Einschränkungen des öffentlichen Äußerungsrechtes der IHK (Kassel) festgelegt (sog. Limburger Erklärung).  Hier wurde u.a. definiert, dass öffentliche Äußerungen nur bei Bezug zum Gesamtinteresse und nicht ohne vorherige Abstimmung der Kammermitglieder erfolgen und auch dann nur mit der notwendigen Zurückhaltung und Objektivität geäußert werden dürfen.

Diese klaren Grundsätze lassen in entsprechender Anwendung der Rechtsprechung auch auf die Handwerkskammern und andere organisierte Selbstverwaltungskörperschaften übertragen. Es soll an dieser Stelle unbedingt betont werden, dass Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich legitim vor allem auch notwendig ist, allerdings nur sofern und soweit sie sich in dem Rahmen des Generalauftrags hält, also zur Förderung der objektiven Interessen des Handwerks im Ganzen.

Gerade wegen des Körperschaftsstatus und der Pflichtmitgliedschaft ist auch die Handwerkskammer zur Neutralität zu verpflichten. Widerstreitende Interessen müssen im Wege des pflichtgemäßen Ermessens gegeneinander abgewogen werden und sie sollte, trotz einer möglichen Gewichtung der Stellungnahme alle Für- und Widerargumente darstellen. Selbstverwaltung bedeutet nicht zuletzt, dass der Staat einem bestimmten Personenkreis hoheitliche Aufgaben zuweist, damit diese dort effizient, unter Vermeidung zusätzlicher Bürokratie und demokratisch legitimiert erledigt werden.

Diese Grundsätze schreibt sich der ZDH selbst auf die Fahne und weist auf seiner Homepage unter der Rubrik „Selbstverwaltung und Transparenz“ selbst darauf hin, dass „die gesetzlichen Kompetenzzuweisungen und -grenzen, die für die Handwerkskammern gelten, auch für deren Zusammenschlüsse maßgeblich sind. Daher ist die Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Strukturen der Handwerkskammern für deren Zusammenschlüsse, insbesondere auf Bundesebene, Leitlinie und Maßstab zugleich. (Quelle: https://www.zdh.de/ueber-uns/organisationen-des-handwerks/handwerkskammern/selbstverwaltung-transparent/).

Doch scheint es so, als würden diese Grundsätze nur wenig mit Leben gefüllt. Bedenkt man, dass der ZDH der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik dient und die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen vertritt, erscheint die Kritik von Herrn Krökel insoweit berechtigt, weil sich die Frage aufdrängt, warum sich der ZDH entgegen dieser Rechtsprechung und seiner Transparenz-Leitlinien verhält.

Funktionale Selbstverwaltung

Eine funktionale Selbstverwaltungskörperschaft, die gerade sicherstellen soll, dass die Artikulierung der Interessen durch die Kammer repräsentativ für die Meinung aller Mitglieder ist, wird geformt durch Meinungsbildung – insbesondere in den Gremien. Eine solche „verselbständigte Funktionärsherrschaft“ wie sich der ZDH oder DIHK – regelmäßig aneignen, dienen diesem Interesse ihrer Kammermitglieder i.d.R. aber gerade nicht. Ein solcher „Machtmissbrauch“ beeinträchtigt vielmehr die Grundsätze legitimierter Entscheidungen durch die Mitglieder und es schadet auch dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat selbst. Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch nach Transparenz und demokratischer Legitimation nach außen hin und der tatsächlichen Praxis.

Ein Präsident eines zusammengeschlossenen Verbandes wie dem ZDH, der die Interessen von 53 Handwerkkammern bündelt, in denen eine Zwangsmitgliedschaft besteht, vertritt daher nicht seine persönlichen Interessen, sondern die seiner Mitglieder. Der Verband darf somit nur das kundtun, was zuvor abgestimmt ist.  Er darf nicht – wider besseren Wissens – eine Geschlossenheit der gesamten Handwerkerschaft simulieren, die gar nicht existiert, sondern muss Mindermeinungen ausreichend berücksichtigen. Möchte der Präsident eine persönliche Meinung kundtun, so muss er diese ebenfalls deutlich erkennbar machen.

Daher gilt: Nur was mit den Mitgliedern abgestimmt ist, darf geäußert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass alles, was nicht abgestimmt wurde, von den Funktionären nicht verkündet werden darf.

Im Fall von Herrn Krökel schien es keine Meinungsbildung vor seiner öffentlichen Stellungnahme gegeben zu haben. Doch selbst wenn es zu einer entsprechenden Gremienentscheidung gekommen wäre, müsste man aufgrund der offenen Briefe lebensnah davon ausgehen, dass auch im Gremnienentscheid ein vergleichbares und breiteres Meinungsbild innerhalb der Handwerkerschaft abgebildet worden wäre, als das Interview hergibt.

Kreishandwerksmeister initiiert Unterlassungserklärung

Der Kreishandwerksmeister Karl Krökel hatte daraufhin den Bundesverband für freie Kammern bffk e.V. beauftragt, bei dem er Mitglied ist, den ZDH und seinen Präsidenten dazu aufzufordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, andernfalls würde man sich rechtliche Schritte vorbehalten. (https://www.bffk.de/aktuelles/aktuelle-nachrichten/handwerker-rebellieren-gegen-die-funktionaerskaste-im-handwerk.html)

Die Gerichte haben sich mit der Äußerung des ZDH-Präsidenten nicht abschließend befasst. Ein Urteil wurde nie erlassen. Ob sich der ZDH deshalb ähnlich dem DIHK und der IHK einen rechtlichen „Rüffel“ eingeholt hätte– entsprechend den vorausgegangenen höchstrichterlichen Entscheidungen– kann daher nicht abschließend beantwortet werden.

Was der Fall jedoch aufzeigt, ist, dass sich verselbständigte Funktionäre der Selbstverwaltungskörperschaften und deren privatrechtlichen Zusammenschlüssen anscheinend von der Rechtslage wenig beeindruckt zeigen.

Ignoranz, Ratlosigkeit oder die Angst vor Machtverlust?

Wenn die Präsidentinnen und Präsidenten der Handwerkskammern im Namen des Handwerks in unzulässiger Weise alle Pflichtmitglieder für ihre eigene politische Meinung vereinnahmen, was die Mitglieder zu Recht in Teilen verärgert, dann stellt dieses die Demokratische Legitimation der Handwerkskammern in Frage.

Deshalb sollte sich stets jede selbstorganisierte Kammer kritisch vor öffentlichen Stellungnahmen prüfen, ob ggf. starker Widerspruch unter den Mitgliedern besteht und dann die Vollversammlung mit der Thematik befassen lassen, um nicht den Bezug zur eigenen Basis zu verlieren. Der Vollversammlung kommt gerade die Funktion zu, sich mit Fragen und Themenstellungen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung für die Handwerkskammer zu beschäftigen.

Denn nur, weil die Kammermitglieder mangels Mitgliedschaft in dem Dachverband keinen direkten Zugriff auf diesen haben, weil sie lediglich Zwangsmitglied in der eigenen Kammer sind und sich deshalb nur an die eigene Kammer wenden können, darf die Funktion von Dachverbänden und deren Funktionären nicht zum Machtmissbrauch benutzt oder als Freifahrtschein verstanden werden, eigene Interessen zu verfolgen und sich zu allen politischen Themen nach Lust und Laune der Funktionäre zu äußern.

Wünschenswert wäre es, wenn die Kammern, Verbände und deren Funktionäre erkennen würden, dass hinter der Kritik ihrer Mitglieder in vielen Bereichen eine durchaus nachvollziehbare Entgegnung auf Fehlentwicklungen bei der Aufgabenwahrnehmung durch die verselbständigten Kammern steht und nicht Querulantentum.

Ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein und erkennbare Lernbereitschaft wären bereits ein erster wichtiger Schritt, um echte Verbesserungen zu erzielen.

 

Stand der Falldarstellung: 13.11.2024

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