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Meldung von Prof. Dr. Jörg Thiede
Die langwierige rechtliche Metamorphose eines Sportbootssteges zu einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe
Herr Prof. Jörg Thiede erwarb im April 2004 eine Villa in unmittelbarer Nachbarschaft zu der bekannten Villa des Malers Max Liebermann am Großen Wannsee in Berlin. Diese Villa wurde von dem Vorstand der AEG J. Hamspon im Jahre 1906 als Stammsitz für seine Familie erbaut. Herr Prof. Thiede renovierte die Villa denkmalgerecht und eröffnete darin zusammen mit der Dr. Jörg Thiede Stiftung auf zwei Etagen den Kunstsalon „Berliner Secession“.
Das Erdgeschoß, der Wintergarten und ein angebauter Konferenzsaal stehen Interessenten für Veranstaltungen privater und kommerzieller Natur jederzeit zur Verfügung.
Um dem Besuch der Kunstausstellungen und der Nutzung der Räumlichkeiten durch geschlossene Gesellschaften einen zusätzlichen Reiz zu verleihen, wollte Herr Prof. Thiede den Besuchern aus allen Teilen Berlins die Möglichkeit eröffnen, auf dem Wasserwege zu der Villa zu fahren. Dazu musste die Stabilität des bereits vorhandenen und intakten Sportbootssteges verstärkt werden, um dem sogenannten Trossenzug anlegender Fahrgastschiffe standhalten zu können. Um auch Ruderern das Anlegen zu ermöglichen, sollten auf der rechten Seite des Steges im rechten Winkel zu ihm Schwimmstege errichtet werden. Anbindepfähle für Segel- und Motorboote existierten bereits links und rechts parallel zum Steg. Ihre Zahl sollte zu Gunsten der Schwimmstege verringert werden.
Am 24. April 2007 beantragte Herr Prof. Thiede die Umschreibung der wasserbehördlichen Genehmigung der wasserbaulichen Anlagen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Umschreibung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung für die Beibehaltung und den Weiterbetrieb der Steganlage und der Uferbefestigung beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin und die Umschreibung der wasserbehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Steganlage für Segelboote und eines Schwimmsteges für Ruderboote beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin auf seinen Namen. Die Umschreibungen erfolgten am 24.04.2007, nach dem 25.06.2007 bzw. am 26.04.2007.
Den Antrag auf Umbau des bestehenden Bootssteges zwecks Umnutzung zu einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe stellte Herr Prof. Thiede am 7.8.2007 bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Am 30.1.2008 erhielt er einen Entwurf der zu erteilenden wasserbehördlichen Genehmigung mit der Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Die Zustimmung zu dem Entwurf übermittelte er am 13.2.2008. Daraufhin erteilte die Behörde am 19.2.2008 die Genehmigung zur Umnutzung der Steganlagen und für ihren dazu erforderlichen Umbau.
Beim Wasser- und Schifffahrtsamt reichte Herr Prof. Thiede die Planungsunterlagen (Genehmigungsplanung) zu dem Antrag auf Genehmigung der Umnutzung am 8.11.2007 ein. Das Amt erteilte die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung zum Umbau der vorhandenen Sportbootssteganlage zu einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe einschließlich der Einrichtung von Liegestellen für Sportboote und einer Schwimmsteganlage mit Zugang, zur Beibehaltung der Uferbefestigung und einer Plattform sowie zum Betrieb sämtlicher Anlagen am 24.01.2008.
Die wasserbehördliche Genehmigung der Senatsverwaltung zum Umbau und zur Umnutzung des Bootssteges schloss die Errichtung der geplanten Schwimmstege für Ruderboote nicht ein. Hierzu war vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Den dafür erforderlichen Antrag stellte Herr Prof. Thiede am 12.12.2007. Die Genehmigung erfolgte am 21.02.2008.
Am 11.3.2008 erhielt das für den Umbau vorgesehene Unternehmen den Auftrag dazu. Die Bauzeit betrug ungefähr sechs Wochen. Der Abnahmeschein wurde von der Senatsverwaltung am 5.8.2008 ausgestellt.
Bei der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mussten die Planungsunterlagen insgesamt in vierzehnfacher, beim Wasser- und Schifffahrtsamt in vierfacher Ausführung eingereicht werden. Herr Prof. Thiede schließt daraus, dass 18 Stellen mit der Sache befasst waren. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, hat er seine Akten auf ihrem Weg durch die Behörden verfolgt und bei den jeweiligen Bearbeitern auf Erledigung gedrängt. Ohne diesen Druck hätten die Genehmigungen nach seiner Überzeugung noch viel länger gedauert.
Wie die Senatsverwaltung in ihren Hinweisen im Anhang zum Genehmigungsbescheid schon angekündigt hatte, musste Herr Prof. Thiede sich auch noch mit Vertretern des Fischereiamtes Berlin, das die Interessen der Fischereiberechtigten vertritt, über eine Entschädigung gemäß §4 Absatz 2 Satz 1 des Berliner Landesfischereigesetzes auseinandersetzen, die als Ausgleich für die zusätzliche Verschattung des Großen Wannsees im Bereich der neuen Schwimmstege zu leisten war.
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