Insolvenz eines Landschaftsbauers
Als Eigentümer der SEKOM GmbH & Co. KG war Diplom-Agraringenieur Paul-Jürgen Selbig im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus sowie in der Kompostierung von Garten- und Parkabfällen tätig. In den 15 Jahren seiner Selbständigkeit gelang es ihm, sich trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Umstände in der Region Brandenburg einen Namen als zuverlässiger und akkurater Unternehmer zu machen. Die Tätigkeit erstreckte sich neben privaten auch auf öffentliche Aufträge.
Einer dieser öffentlichen Aufträge, vergeben durch die Stadt Brandenburg an der Havel, führte letztlich zur Insolvenz des Unternehmens. SEKOM erhielt im Herbst 2006 einen Auftrag zum Ausbau des Wohnumfelds im Stadtteil Hohenstücken mit einem Auftragsvolumen von ca. 300.000 Euro. Der Bauverlauf war für beide Seiten zufriedenstellend und entsprechend erfolgten regelmäßig die vereinbarten Abschlagszahlungen durch die Stadt Brandenburg. Die Abschlussabnahme fand am Ende des Jahres 2006 statt und beinhaltete die Verpflichtung zu geringfügigen Nachbesserungen, die von der Firma SEKOM innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen waren und so auch erfüllt wurden.
Die Stadt Brandenburg bat in diesem Zusammenhang darum, dass SEKOM statt einer weiteren Abschlagsrechnung die Schlussrechnung schon zum 31.12.2006 stellen sollte. Als Begründung wurde die anstehende Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2007 sowie die 100%ige Förderung der Maßnahme, die an einen Abschluss im Jahr 2006 gebunden war, genannt. Herr Selbig willigte ein. Dieses Entgegenkommen stellte sich im Nachhinein als Fehler heraus. Während die Abschlagsrechnungen meist innerhalb einer kurzen Zeit beglichen werden, sind die Prüfungszeiten für Schlussrechnungen bedeutend länger. Außerdem müssten, so die Stadtverwaltung, noch Bürgschaften in Höhe von 40.000 Euro für die noch zu erbringende Nachpflege des Areals von SEKOM (NEU: bzw. zur finanziellen Absicherung von etwaigen, später auftretenden Mängeln vorgewiesen werden). Erst dann könnten die noch ausstehenden 65.000 Euro bezahlt werden.
Nachdem Herr Selbig diese Bürgschaft nicht erbringen konnte, verzichtete die Stadt unter der Bedingung auf diese Bürgschaft, dass Herr Selbig sich mit einer Ratenzahlung in drei Jahresbeträgen, beginnend mit einer Zahlung zum Ende des Jahres 2007 einverstanden erklärt. Die erste Zahlung ging auch vereinbarungsgemäß ein, konnte die Insolvenz im Februar 2008 aber nicht mehr abwenden. SEKOM hatte alle wesentlichen, mit dem öffentlichen Auftrag in Verbindung stehenden Auslagen vorfinanzieren müssen und konnte die entstandene Zahlungsverzögerung nicht ausgleichen.
Stand der Falldarstellung: 2008