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Holger Laudeley, Laudeley Solartechnik GmbH & Co. KG, Balkonkraftwerk.de
Ritterhude, Niedersachsen

Solarstrom-Bremse Bürokratie: Der steinige Weg von „Balkonkraftwerken“ in Deutschland

Solarstrom für den Eigenverbrauch auf dem Balkon produzieren und dadurch Stromkosten sparen. Für diese Idee setzt sich Holger Laudeley, studierter Dipl.-Ingenieur seit vielen Jahren ein. Doch was so einfach klingt und in anderen europäischen Ländern auch bereits unkompliziert praktiziert wird, stößt in Deutschland auf Gegenwind und einige bürokratische Hürden. Obwohl die EU bereits 2013 alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet hat, den Ausbau der Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie zu erleichtern, musste der Unternehmer viele Widerstände überwinden, bis die rechtliche „Grauzone“ der Mini-Anlagen geklärt war.

Durch Herrn Laudeleys Pionierarbeit und sein beharrliches Ringen mit der Bürokratie hat er als einer der wesentlichen Akteure dabei geholfen, interessierten Bürgern ein praktisches Angebot machen zu können, durch ihr eigenes Balkonkraftwerk unkompliziert Solarenergie zu gewinnen und damit einen Teil ihres Strombedarfes selbst zu decken.

Holger Laudeley zeigt mit seinem Fall auf, wie schwierig es sein kann, neue Produkte mit gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen und möchte mit seinem Fall Verbesserungen auf den Weg bringen.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Nachhaltig produzierter Strom, ökologisch, einfach, sicher – dafür stehen die Balkonkraftwerke, die Holger Laudeley, studierter Diplom-Ingenieur (FH), mit seiner Firma Laudeley Solartechnik GmbH und Co. KG, Balkonkraftwerk.de, herstellt und vertreibt.

Ein Balkonkraftwerk ist ein Photovoltaik-Modul für die Produktion von Strom für den eigenen Bedarf, auch auf kleinstem Raum. Mit einem integrierten Wechselrichter ausgestattet, schließt der Verbraucher das Balkon­kraftwerk einfach an seine Steckdose an und erzeugt seinen eigenen Strom.

Laudeley Solartechnik

Seit 1982 beschäftigte sich Herr Laudeley mit dem Thema regenerativer Energie. Die Idee zur „Stromversorgung über den Stecker“ hatte Laudeley schon früh. 2001 stellte er ein erstes Modul-Produkt auf einer Solarmesse in Bremen vor und zeigte damit, dass man mit einer einfachen Dreier-Steckdose, dem Modul und einem Elektrofahrzeug namens „cityEL“ problemlos ein solches Fahrzeug hiermit laden konnte ohne Netzstrom zu beziehen. Wie Herr Laudeley berichtet, habe man damals mangels Interesse das Produkt erstmal auf Eis gelegt, bis ab etwa 2006 der Solar-Boom seinen Lauf genommen hätte. Im Zuge dessen habe man das alte Produkt im Jahr 2012 wieder aufgelegt.

Mit seinem Unternehmen Laudeley Solartechnik GmbH und Co. KG, Balkonkraftwerke.de entwickelt und produziert Herr Laudeley Solarmodule, die als „Balkonkraftwerke für die Steckdose“ verwendet werden können. „e.cube“ heißen die innovativen Systeme. Diese sind auch in kleinsten Wohneinheiten nutzbar und können beispielsweise am Balkongitter angebracht und dann einfach an die Steckdose angeschlossen werden. Als einziger Hersteller im Kleinerzeugungsbereich bietet e.cube systems durchgängige Energieerzeugungssysteme für jeglichen Anwendungsbedarf und Zweck. Das kleinste Balkonkraftwerk aus dem Sortiment besteht aus einem Solarmodul mit integriertem Wechselrichter und verfügt über eine Leistung von 300 Watt. 

Mit seinen Balkonkraftwerken setzt Herr Laudeley auf sog. kompakte Plug-In-Solarmodule, die nicht genehmigt werden müssen, erschwinglich in der Anschaffung sind und sich einfach installieren lassen.

Ein durchschnittlicher Mieterhaushalt verbraucht jährlich um die 1500 bis 3000 kw/h. Mit Laudeleys Modul könnte jeder Haushalt 10 Prozent vom Stromverbrauch durch Eigenleistung einsparen. Bei einem Strompreis von ca. 30 Cent spart man dann um die 80 Euro pro Jahr. Die Kosten für ein solches Modul belaufen sich laut Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zwischen 300 und 1.000 Euro, so dass sich der Kauf nach einigen Jahren amortisiert (www.pvplug.de/marktuebersicht/). Mit einem solchen Modul kann man den eigenen „ökologischen Fußabdruck“ um ca.  700 g CO2-Ersparnis pro kWh reduzieren– das entspricht 196 kg CO2 pro Jahr je Modul.

Unternehmer erntet starken Gegenwind von Netzbetreibern

Seit Herr Laudeley 2012 sein Produkt (erneut) auf dem Markt anbot, erlebte er mit seiner Firma Laudeley Solartechnik GmbH und Co. KG, Balkonkraftwerke.de jedoch reichlich Widerstand. „Viele Argumente von Netzbetreibern waren so offensichtlich absurd, dass ich daran ungern erinnert werde“, berichtet Laudeley. Die Netzbetreiber kritisierten ihn und auch der Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schrieb, dass diese Art von Anlagen höchste Personen- und Brandgefahr bergen würde, wenn man den Stecker eines solchen Moduls in die Wand stecke. Auch hieß es, dass ein Einspeisen an einer Steckdose in vielen Fällen zu einer Leitungsüberlastung führen würde, was keinesfalls VDE-konform (Verband der Elektrotechnik e.V.) sei.

Der Unternehmer selbst sieht keine Sicherheitsmängel bei seinen Produkten: „Wir haben unsere Anlagen entsprechend konzipiert. Die Wechselrichter verfügten beispielsweise über eine Trennung zwischen Gleich- und Wechselstrom. Außerdem schaltet der Wechselrichter ab, wenn kein Strom im Netz ist. Wir haben das alles getestet. Die Schutzfunktionen bleiben alle intakt.“  Nur der Leitungsschutzschalter (sog. B16-Automat) sollte mit 10 Ampere statt wie gewohnt mit 16 Ampere abgesichert werden.

Auch wenn grundsätzlich darauf zu achten ist, dass es zu keinen zu großen Abweichungen in der Netzspannung und der Netzfrequenz kommt, wenn durch dezentrale PV-Anlagen Strom in das Netz eingespeist wird, bleibt die natürliche Folge, dass wenn die Verbraucher nicht mehr nur Konsumenten, sondern Erzeuger kleinster Eigenstrommengen sind, den Netzbetreibern, die an jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom Geld verdienen, Einnahmen verloren gehen, weil sich dieser Verbrauch durch Eigenstrom reduziert.

Grundsätzlich hätten die Balkonkraftwerke gute Chancen auf dem Markt, wie eine repräsentative Umfrage von Bürgern, die im September 2013 im Auftrag der Lichtblick SE vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt wurde und im Rahmen einer Studie für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Prosumer-Potenziale in NRW 2030“, die im Juni 2017 veröffentlicht wurde, zeigt. Hier herrscht eine große Bereitschaft seitens der Bürgerinnen und Bürger, zukünftig Strom selbst zu produzieren.

Auch wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2015 in einem veröffentlichten Schreiben auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) feststellte, dass Solar-Anlagen in Form solcher Balkon-Kraftwerke zwar grds. nicht verboten seien, stieß Laudeley bei der Vermarktung seiner Produkte auf große Hürden. Aufgrund der angeblich bestehenden Sicherheitsrisiken, sah sich der Unternehmer seitens öffentlicher Netzwerkbetreiber enormer Kritik ausgesetzt, als er begonnen hatte das Produkt auf den Markt zu bekommen.

EU setzte sich schon 2013 für derartige Anlagen ein – Umsetzung in Deutschland verläuft schleppend

Die Mini-Solaranlagen wurden auf europäischer politischer Ebene bereits sehr früh unterstützt. Das Europäischen Parlament hatte im Jahr 2013 einen Entschließungsantrag zur „Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem und kleinstem Maßstab“ verabschiedet, in dem die Bedeutung solcher kleinen Anlagen betont und u.a. der Abbau von bürokratischen Hürden bei der Genehmigung von entsprechenden Anlagen gefordert wurde. 

Artikel 7 der EU Richtlinie 2009/72/EG hält fest: Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass für kleine, dezentrale und/oder an das Verteilnetz angeschlossene Erzeugungsanlagen besondere – sprich: vereinfachte – Genehmigungsverfahren gelten, die der begrenzten Größe und der (geringen) möglichen Auswirkung dieser Anlagen Rechnung tragen.

In diesem Zusammenhang wurde auch erwogen, dass die Europäische Union bei der Energieversorgung in zunehmendem Maße von Einfuhren aus Drittstaaten abhängig sei, weshalb im Interesse der Verwirklichung ihrer Klimaschutz-, Energie- und Wachstumsziele ein Wandel notwendig sei. Dass sich eine derart groß angelegte Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab erheblich auf die Netze auswirken und Regulierungsbehörden sowie Netzbetreiber auf unterschiedlichen Ebenen vor große Schwierigkeiten stellen würde, habe das EU-Parlament zwar erkannt, gleichwohl führe kein Weg daran vorbei,  dass durch bessere Informationen dafür gesorgt werden könnte, dass Stromerzeugung in kleinstem Maßstab eine wesentliche Rolle in der Klimaschutz-, Energie- und Wirtschaftspolitik spielt.

In diesem Kontext wird auch ersichtlich, dass die EU von einer natürlichen Veränderung der bisherigen Strukturen in der Energieversorgung/-wirtschaft der Staaten ausgeht, die zwar mit erheblichen Einschnitten einhergehen, jedoch notwendig seien, um Klimaziele gemäß dem Pariser Abkommen zu erreichen. Es sei daher Aufgabe der Mitgliedstaaten, bestehende Strukturen zu verändern und sich entsprechend diesen Veränderungen anzupassen.

Gleichwohl lief die Umsetzung in den Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland, eher schleppend. Denn bei Balkonkraftwerken treffen unterschiedliche Interessensgruppen mit teils widersprüchlichen Positionen aufeinander, weshalb die Anlagen eher ein Nischendasein fristen.

Problemorientierte Würdigung von Fakten oder starres Festhalten an abstrakten Gefahren?

Trotz der nachvollziehbaren Argumente von Herrn Laudeley und weiteren Befürwortern des Ausbaus der Balkonkraftwerke, sind grundsätzlich jegliche Gefahren, die sowohl die Sicherheit der Verbraucher als auch die Funktionsfähigkeit der Stromversorgung betreffen, zu beachten. Ein hier häufig angeführtes Problem ist die Gefahr, dass durch dezentrale Photovoltaik-Anlagen die Netzspannung / Netzfrequenz beeinträchtigt werden könne. Die Netzspannung / Netzfrequenz liegt nicht exakt bei 230 Volt/ 50 Hz, sondern schwankt um diesen Wert, liegt also mal höher (in Momenten, wo die Stromproduktion grösser ist als der Verbrauch) und mal tiefer (in Momenten, wo der Verbrauch über der Produktion liegt). Auch wenn grundsätzlich Abweichungen der Netzspannung und -frequenz von der Norm nicht, ungewöhnlich sind, dürfen die Spannungs- /Frequenzabweichungen nicht zu groß werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bspw. an das Stromnetz angeschlossene EDV-Anlagen und weitere Elektrogeräte sowie ggf. auch das Netz selbst Schaden nehmen. Bei diesem abstrakten Problem stellt sich jedoch im Fall von Herrn Laudeley die berechtigte Frage, ob diese Gefahr auch im konkreten Fall von Balkonkraftwerken überhaupt besteht.

In diesem Kontext sollte nicht nur gesehen werden, wie hoch die Stromproduktion der PV-Kleinstanlagen ist, sondern auch, dass diese mit integrierten Wechselrichtern ausgestattet sind.

Info: Der Wechselrichter ist das Herzstück jeder Solarstromanlage: Er wandelt den Gleichstrom der Solar-Module in netzüblichen Wechselstrom und speist diesen in das öffentliche Stromnetz. Gleichzeitig steuert und überwacht er die gesamte Anlage.

Unternehmer engagiert sich in der Gremienarbeit – Normen werden angepasst

Von den ihm entgegen gebrachten Bedenken und Vorbehalten hat sich Herr Laudeley jedoch nicht entmutigen lassen, da er von seinem Produkt und dessen Mehrwert für Verbraucher und die Energiewende überzeugt war und blieb.

Mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace hat Herr Laudeley in gemeinsamer Zusammenarbeit erreicht, dass sich Steckersolarmodule nicht mehr im Labyrinth gesetzlicher Regelungen befinden.  Gerade fehlende rechtliche Klarheit für den elektrischen Anschluss solcher PV-Kleinstanlagenstellen, stellte die letzten Jahren ein großes Hemmnis für deren Verbreitung dar. Der verantwortliche Arbeitskreis, der sich aus dem zuständigen Gremium des Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (kurz: DKE) sowie Branchen- und Interessensvertretern zusammensetzte, versuchte, einen Kompromiss für die technischen Standards zu finden. Diese sollten bei Wahrung der notwendigen Standards für einen sicheren Betrieb keine Hürden für den Betrieb der Kleinstanlagen beinhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. hat mit Herrn Laudeley und Greenpeace ein Positionspapier formuliert (DGS 2016) und forderte u.a. eine Bagatellgrenze von 2,6 Ampere für den Anschluss von Stecker-Solar-Geräten durch die Nutzerin und den Nutzer, keine Meldepflicht für Anlagen bis 800 Watt gemäß EU-Netzkodex2016/631 sowie eine rationale Risikowahrnehmung wie in der Schweiz, den Niederlanden und Österreich, um auch hierzulande die Möglichkeit zu bieten, sichere Stecker-Solar-Geräte ohne zusätzlichen Aufwand in Betrieb nehmen zu können.

Wichtigster Durchbruch war sodann die Installationsnorm VDE 0100-551-1 aus dem Mai 2018. Damit wurde die steckbare Solartechnik aus der rechtlichen Grauzone und in die Norm gehoben. Diese erlaubt nun, dass ein Stromerzeuger per Stecker an einen Stromkreis angeschlossen werden darf, der eigentlich für den Anschluss von Verbrauchsgeräten gedacht ist. Die Norm setzt dabei keine starre Grenze, sondern definiert eine Regel, nach der ein Fachmann ermitteln kann, wie viel Leistung risikolos in einen bestimmten Stromkreis eingespeist werden kann. Zudem fordert die Norm die Verwendung einer Einspeisesteckdose und verweist beispielhaft auf ein spezielles Fabrikat der Firma Wieland.

Status quo in Deutschland: Deutschland hält an Anmeldepflicht fest

Obwohl der EU Netzkodex 2016/631 keine Meldepflicht für Anlagen bis 800 Watt vorsieht, konnten sich die deutschen Normungsgremien – anders als bspw. Nachbarland Niederlande – in der VDE-Anwendungsregel 4105 (VDE-AR-N 4105) nicht durchringen, diese 1:1 zu übernehmen. Und das, obwohl die EU-Vorgabe, auf der die aktuelle Normungsanpassung beruht, kleine Erzeuger bis 800 Watt ausdrücklich als nicht regelungsbedürftig einstuft, weil „nicht systemrelevant“.

Aktueller Stand ist, dass ein Balkonkraftwerk in Deutschland nicht mehr als 600 Watt haben darf – also zwei Module mit jeweils 300 Watt sind ohne Beauftragung eines Elektrikers zur Elektroinstallation erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Zähler eine Rücklaufsperre hat. (Quelle: Link)

Weiterhin besteht zwar keine Genehmigungs-, jedoch eine formale Anmeldepflicht dieser Kleinanlagen. Dies bedeutet, dass der Verbraucher jedes Modul bis 600 Watt, selbst wenn es nur 150 Watt liefert, beim örtlichen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden muss.

Zur Anmeldepflicht von PV-Kleinst-Anlagen merkt Herr Laudeley an, dass Strom verbrauchende Geräte selbst mit zehnfacher Leistung – etwa ein Wasserkocher – dürfen dagegen ohne individuelle Anmeldung betrieben werden. Und obwohl derzeit grds. noch strittig sein soll, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um „Anlagen“ handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen sind, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind, müssen diese, nach Informationen der Verbraucherzentrale NRW, laut Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Info: Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab. Im MaStR müssen ab sofort alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden. In Zukunft soll das Register alle der rund zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Für normale Verbraucher, so Herr Laudeley, sei es nach wie nicht ganz einfach, ihr Stecker-Solar-Gerät bedenkenlos in Betrieb zu nehmen. Stattdessen werden der Kauf und Anschluss durch unverhältnismäßig strenge Vorgaben behindert und Verbraucher verunsichert.  Für ihn würden die noch zu komplizierten Regeln eher dazu führen, dass viele Leute diese nicht einhalten würden, so dass dieses eher für weniger Sicherheit sorgen würde.

Nach den Niederlanden (siehe unten Exkurs) müsse es daher auch in Deutschland für alle Menschen die Möglichkeit geben, Balkonkraftwerke, ohne zu hohen bürokratischen Aufwand, in Betrieb nehmen zu können.

Durch sein Engagement, ausdauerndes Ringen mit normativen und bürokratischen Hürden und das Aufzeigen von Verbesserungsbedarf, hat Holger Laudeley mit seinem Fall einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, der Gesellschaft neue Wege in Sachen sauberer Energiegewinnung zu eröffnen. Sein Fall verdeutlicht weiterhin exemplarisch, wie schwierig es sein kann, neue Produkte und Konzepte gegen diverse Widerstände zu etablieren.

Stand der Falldarstellung: 21.06.2021

Exkurs: PV-Anlagen im EU-Nachbarland Niederlande

Die Niederlande hingegen sehen eine Bagatellgrenze von 500W/2,25A für die Einspeisung von Photovoltaikstrom (kurz: PV-Strom) in Endstromkreise vor, nachdem diese erprobt wurden. Bislang 200.000 Niederländer haben sich selbst kleine Anlagen installiert, ohne dass es zu Zwischenfällen gekommen ist. Auch in Luxemburg (800 W), Österreich (600 VA), in der Schweiz (600W/2,6A) und in Portugal (200W) gäbe es solche vereinfachten Regelungen für die Einspeisung aus kleinen dezentralen Anlagen.  Die förderlichen Regelungen in Normen haben zumindest in den Niederlanden zu einer großen Zahl von Kleinst-PV-Systemen geführt. Damit können die Niederlande als Beispiel für die Perspektive der Entwicklung von Kleinst-PV-Anlagen auch in anderen Ländern dienen.

Der Vergleich mit den Niederlanden zeigt, dass sich Deutschland, trotz Vorgaben aus der EU nicht durchringen kann, den Zugang kleiner Anlagen auch bürokratisch pragmatischeren Regeln zu unterwerfen, in dem man sich beispielsweise dazu bekennt, dass eine Anmeldepflicht bei den Kleinstanlagen nicht besteht.

Holger Laudeley kämpfte viele Jahre für die „Energiewende“, auch durch Mini-Solar-Kraftwerke, und wurde im Mai 2018 für ein energetisches Sanierungsprojekt (Henne-Haus) mit dem TGA-Award bedacht. (Info: Der DEUTSCHE TGA-AWARD ist die nationale Auszeichnung für Unternehmen der Technische Gebäude-Ausrüstung- Branche, die sich durch herausragendes Engagement im Sinne einer nachhaltigen Zukunft verdient gemacht haben.)

Weitere Informationen zum Fall:

15.12.2021: daserste.de – Weniger Bürokratie? Ja, aber…

06.11.2021: taz.de – Bürokratie gegen Energiewende

16.09.2021: das-blv.de – „Energiewende wird funktionieren“

05.09.2021: weser-kurier.de – Mit Balkonkraftwerken gegen den Klimawandel

29.08.2021: wlz-online.de – Bad Arolser Aktionstag zur Elektromobilität: Mit Sonnenstrom im Auto mobil

 

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