Preis für erfolgreichen Kampf von David gegen Goliath
Filmbeitrag über den Fall des Preisträgers 2009 (youtube)
Die ganze Welt, aber auch und gerade die Bundesrepublik Deutschland erlebte seit 2008 eine nahezu beispiellose Finanz- und Wirtschaftskrise.
Ausgerechnet mit der deutschen Finanzmarktaufsicht in Gestalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) – einer mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Großbürokratie (ca. 1.700 Mitarbeiter) geriet der Preisträger des Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel 2009, Herr Sebastian Störzbach aus Ditzingen bei Stuttgart, folgenreich in Konflikt.
Dabei hatte alles ganz harmlos begonnen: Herr Störzbach ist Inhaber eines Buchhaltungsunternehmens und hatte sein Geschäft auf die Vergabe von Darlehen an einzelne seiner Kunden ausgeweitet. Diese Darlehen erfüllte er zunächst aus Eigenkapital, später nahm er dafür seinerseits Kredite bei Banken auf eigenes Risiko auf. Von seinen Kunden ließ er sich als Sicherheit Grundschulden oder Bürgschaften bestellen. Durch einen Klarstellungsantrag beantragte er bei der BaFin gemäß §2 Abs. 4 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) die Feststellung, dass er den Regeln des KWG nicht unterliege, da sein Unternehmen wegen der Art seiner Geschäfte, „nicht der Aufsicht bedürfe“. In der Tat war und ist nicht erkennbar, dass seine Geschäftstätigkeit einem der beiden Schutzwecke des KWG – Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, Anlegerschutz – auch nur im Entferntesten beeinträchtigen könnte.
Freiwillige Anfrage lenkt Aufmerksamkeit des Bürokratie-Monsters auf Kleinunternehmer
Durch seinen gut gemeinten Klarstellungsantrag hatte der Preisträger aber unversehens die Maschinerie der BaFin in Gang gesetzt, die unter Entfaltung erheblichen bürokratischen Aufwandes – unter anderem der Einschaltung der Deutschen Bundesbank zur Prüfung der Unterlagen – dem Preisträger die Fortführung seiner Geschäfte untersagt und darüber hinaus sogar verlangte, dass er die Darlehensverträge unverzüglich zu kündigen habe. Dieses Verhalten, das offenbar der Philosophie der BaFin entspricht, den Kreis der Kreditgeschäfte Betreibenden kleinzuhalten, würde der Volksmund angesichts der realen Probleme der Finanzmärkte als „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnen; der Ökonom würde von einer Fehlallokation der Ressourcen sprechen und der Jurist von einem klaren Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Nun hatte aber die BaFin die Rechnung ohne den Preisträger gemacht. Indem er sich seine unternehmerische Findigkeit und seine Kenntnisse aus dem Jurastudium zunutze machte, kam er auf die Idee, die Darlehen so weit wie möglich in stille Beteiligungen umzuwandeln bzw. die entsprechenden Forderungen an eine von ihm gegründete zweite GmbH zu verkaufen. Die BaFin musste ihm gegenüber notgedrungen einräumen, dass er damit dem Geltungsbereich des KWG entkommen war, ohne ihm allerdings zu verstehen zu geben, dass sie nicht weiterhin ein wachsames Auge auf ihn haben werde.
Die Werner Bonhoff Stiftung belohnte daher den erfolgreichen Kampf von David gegen Goliath mit dem Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel 2009: in einem aktuell relevanten Bereich steht der Preisträger für die Pflege eines kritischen Unternehmertums. Aus dem Fall des Herrn Störzbach ist zu lernen, dass auch Kleinunternehmer nicht alles hinnehmen sollten und in unserem Land auch ein Sieg gegen eine schier übermächtige Bürokratie möglich ist.
Hier können Sie die Reaktion der BaFin auf die Vergabe des Werner-Bonhoff-Preises 2009 lesen. Schreiben der BaFin als pdf
Stand der Falldarstellung: 05/2009