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Meldung von Kai Boeddinghaus, Kassel, Preisträger 2011
Kai Boeddinghaus, Kassel, Hessen
Unternehmer, Inhaber eines Reisebüros
„Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel“ 2011 an IHK-Rebell
Kai Boeddinghaus ist Inhaber eines Reisebüros in Kassel und somit als
Unternehmer Pflichtmitglied der IHK Kassel. Im September 2004 übersandte
die IHK Kassel den Mitgliedern der Vollversammlung ein Grundsatzpapier
zum „Gewerbe- und Industriestandort Hessen“, die so genannte „Limburger
Erklärung“. Darin verbreitete die IHK Kassel konkrete Forderungen an die
hessische Landesregierung zu Themen wie Bildungs-, Forschungs-, aber
auch Umwelt- und Energiepolitik.
Diese Erklärung wurde von Funktionären der hessischen Industrie- und
Handelskammern ohne Beteiligung der Vollversammlungen erarbeitet. Herr
Boeddinghaus beanstandete, dass die IHK Kassel das Grundsatzpapier ohne
die Vollversammlung der IHK Kassel als demokratisches Herzstück
erarbeitet und veröffentlicht hatte. Dieses Vorgehen empfand er als
Verletzung seiner demokratischen Rechte als IHK Mitglied, wie auch aller
anderen IHK Mitglieder.
Deshalb wandte er sich an die IHK Kassel und forderte die Unterlassung
jeglicher Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Grundsatzpapier.
Darüber hinaus beschwerte er sich über die Finanzierung dieser
Aktivitäten aus Mitgliedsbeiträgen. Die IHK Kassel zeigte sich unwillig
und lehnte seine Unterlassungsaufforderung ab. Da Herr Boeddinghaus
aufgrund der verpflichtenden Mitgliedschaft in der IHK nicht austreten
kann um seinen Widerspruch auszudrücken, zog er vor Gericht.
Herr Boeddinghaus klagte gegen die Erklärungen in diesem Grundsatzpapier
und zweifelte die Rechtmäßigkeit seines Zustandekommens an. Als Folge
der inhaltlichen Beteiligung in der IHK Vollversammlung wäre auch die
Frage diskutiert worden, ob die IHK Mitglieder überhaupt derartige
Grundsatzpapiere veröffentlichen wollen.
Klage gegen Kompetenzüberschreitung vor höchster Instanz
Im Frühjahr 2009 landete der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht gab im Juni 2010 Herrn Boeddinghaus Recht
und verurteilte das Vorgehen der IHK als rechtswidrig.
Das Grundsatzpapier war in einer Arbeitsgemeinschaft von Industrie- und
Handelskammern entstanden, die, so das Bundesverwaltungsgericht, „in
ihrer Gesamtheit nicht von ihren Mitgliedern ermächtigt waren.“ Der
Arbeitsgemeinschaft gehörten nur die Präsidenten und
Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern an, die über die
Köpfe der Mitglieder hinweg das Papier erarbeitet und ohne deren
Zustimmung verbreitet haben. Im Hinblick auf die Organisationsformen der
Kammern auf Landes- und Bundesebene machte das Gericht klar, „dass
durch einen solchen Zusammenschluss die Kompetenzen der Beklagten nicht
erweitert werden“ dürfen.
Weiter heißt es wörtlich: „Erklärungen und Stellungnahmen der IHK sind
nur dann zulässig, wenn sie unter Einhaltung des dafür vorgesehenen
Verfahrens zustande gekommen sind.“ Die IHK Kassel hätte demnach vorab
eine Meinungsbildung der Vollversammlung herbeiführen und deren
Zustimmung einholen müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt fest, dass es den Industrie- und
Handelskammern zwar grundsätzlich erlaubt ist, sich zu dem Kernbereich
der Wirtschaftspolitik zu äußern. In Bereichen jedoch, die nicht
unmittelbar zu diesem Themenkreis gehören, wie etwa Schul-, Bildungs-,
Familien- oder Kulturpolitik, fehlt der IHK die Sachkompetenz.
Verselbständigte Bürokratie in Schranken verwiesen
Die Industrie- und Handelskammern gehören zum Bereich des verborgenen
öffentlichen Sektors mit seinen so genannten verselbständigten
Bürokratien. Sie sind auffallend oft Ursprung bürokratischer Hürden.
Allein deren Vielzahl und Unübersichtlichkeit bringen unternehmerische
Menschen erhebliche Erschwernisse. Häufig sind diese verselbständigten
Bürokratien als solche nicht sofort zu erkennen. Sie erscheinen
vordergründig wie privatwirtschaftliche Unternehmen und sind doch
staatlich organisiert.
Die IHK Kassel reagierte mit einer Stellungnahme auf das Urteil und
„begrüßt die deutliche Klarstellung durch das höchste
Verwaltungsgericht.“
Das Urteil befriedigt Kai Boeddinghaus umso mehr, als er sich auch im
Bundesverband für freie Kammern (bffk) e.V. engagiert, deren
Geschäftsführer er inzwischen ist. Der bffk fordert eine
Demokratisierung der Kammern und Abschaffung des Kammerzwangs.
Im Fall Kai Boeddinghaus wird deutlich, wie diese verselbständigten
Bürokratien sich von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernen können. Sie
überschreiten damit ihre Kompetenzen. Herr Boeddinghaus hat die
Nützlichkeit der IHK Aktivitäten in Frage gestellt und sich erfolgreich
dagegen gewehrt, dass Industrie- und Handelskammern ohne Legitimation
ihrer Mitglieder allgemeinpolitische Erklärungen heraus geben.
Damit stärkt das Urteil deutschlandweit die Rechte aller IHK Mitglieder.
Seine Botschaft erfasst auch ähnliche Organisationen, wie z.B. die
Handwerkskammern.
Die Werner-Bonhoff-Stiftung ehrt Kai Boeddinghaus für sein waches
Engagement mit der Vergabe des mit 50.000 Euro dotierten
„Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel“ 2011.
Fotos des Preisträgers und der Preisverleihung finden Sie in unserem Pressebereich.
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