Von der UG zur GmbH – Achtung: Kostenfalle und bürokratische Hürden für Gründer

Erfolgreiches Internet-Start-Up stößt auf Hürden beim Übergang von der UG zur GmbH

Ein deutsches Internet-Start-Up stürmte erfolgreich in den Markt. Hürdenreich war dabei vor allem der Umgang mit der gewählten Rechtsform als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), (kurz: UG) (haftungsbeschränkt).  Die Gesellschafter sahen sich mit Schwierigkeiten beim Übergang zur GmbH konfrontiert: „Einfach das Stammkapital erhöhen“ ging nicht. Mehrere Anläufe, fast ein Jahr und einige tausend Euro haben die unterschiedlichen Versuche ihre Unternehmensform zu wechseln die Gesellschaft inzwischen gekostet. Die Gründer warnen deshalb andere Jungunternehmer davor, ein ähnlich hohes Lehrgeld zu bezahlen.

Anfang 2012 gründeten vier junge Leute ein Unternehmen, um gemeinsam eine neu entwickelte webbasierte Software zu vertreiben. Die Jungunternehmer wählten dabei bewusst die deutsche Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt), um möglichst risikoarm und günstig starten zu können. Das eingebrachte Stammkapital war mit 1.600 Euro relativ gering. Der Erfolg gab Ihnen Recht. Inzwischen verfügt das Start-Up nach eigenen Angaben über einen großen Kundenstamm und erwirtschaftet ungefähr 1,5 Millionen Euro Jahresumsatz.

Hintergrund:
Bei der in § 5a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Form der GmbH, deren Stammkapital den für die GmbH vorgeschriebenen Betrag von 25.000 Euro Mindeststammkapital unterschreitet. Das Mindeststammkapital kann nunmehr auch nur 1 Euro betragen

Der deutsche Gesetzgeber schuf die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), um gesellschaftsrechtlich mit der englischen Limited konkurrieren zu können. Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) vom 23.10.2008 führte unter anderem die UG ein.

Gegenüber der Limited hat die UG die Vorteile einer im deutschen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Zudem ist die UG als Übergangsstation zur GmbH konzipiert. Gemäß § 5a GmbHG haben die Gesellschafter der UG eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die 25% des Jahresüberschusses des Vorjahres einzustellen ist. Diese Verpflichtung gilt solange, bis die UG in die Rechtsform einer GmbH übergeht. Der Übergang in die GmbH soll durch die verpflichtende Rücklagenbildung quasi automatisch geschehen.

Vor allem zu Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, sah sich die UG mit mangelndem Vertrauen im Geschäftsverkehr konfrontiert, was die Gründer auf die relative Unbekanntheit der gewählten Gesellschaftsform zurückführten. Geschäftspartner agierten mit großer Vorsicht und verlangten stets zusätzliche Sicherheiten und private Bürgschaften.

Aus diesem Grund beschlossen die Jungunternehmer den Übergang ihrer UG in eine GmbH. Obwohl dieser Vorgang gesetzlich vorgesehen wird, stellte er sich für das Start-Up in der Praxis als schwierig und kostenintensiv heraus.

Übergang der UG in eine GmbH:
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte der Übergang der UG zur GmbH einfach sein, da die UG letztlich als eine Vorstufe zur GmbH konzipiert ist. Voraussetzung für den Übergang ist nach § 5a GmbHG, dass das Stammkapital der UG für den Übergang auf mind. 25.000 € erhöht wird. Diese Kapitalerhöhung kann entweder durch Gesellschaftsmittel oder Einlagen der Gesellschafter erfolgen. In jedem Fall sind der Beschluss einer Satzungsänderung und die Anmeldung der Änderung im Handelsregister notwendig, um den Übergang auch rechtlich wirksam zu machen (§§ 53f. GmbHG)

Probleme beim Übergang der UG in eine GmbH

Das Start-Up beschritt nacheinander unterschiedliche Wege, um den Übergang zur GmbH zu vollziehen. Trotz ausreichender finanzieller Mittel ergaben sich Probleme bei der Erhöhung des Stammkapitals. Zunächst wollten die Gesellschafter die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der UG finanzieren, wie es auch das Gesetz idealtypisch in § 57c Abs. 1 GmbHG vorsieht. Der Versuch scheiterte allerdings zunächst beim Notar und später beim Handelsgericht, da die UG zwar eine vom Wirtschaftsprüfer testierte Zwischenbilanz vorlegte, um die Vermögenswerte der Gesellschaft nachzuweisen, die Zahlen aber nicht mit den Anmeldungen übereinstimmten. Kosten für den Notar und die Rechtsberatung entstanden dennoch. Insbesondere die Erstellung der Zwischenbilanz und deren Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer kosteten das Start-Up mehrere tausend Euro.

Kosten des Übergangs der UG zur GmbH – „Kostenfalle UG“?

Das anwendbare GmbH-Recht verlangt für die Erhöhung des Kapitals aus Gesellschaftsmitteln in Form von Rücklagen eine durch Wirtschafsprüfer testierte Bilanz (§ 57c Abs. 3; § 57e GmbH Gesetz).

Die Praxis hat gezeigt, dass die Kapitalerhöhung gemäß der gesetzlichen Vorgaben der §§ 57 ff. GmbHG insbesondere aufgrund der zu testierenden Bilanz teuer werden kann. Eine solche vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz kann schon bei kleinen Unternehmen schnell 3.000 € kosten. Externe Berater lassen sich ihre Arbeit – unabhängig von der Gesellschaftsform – teuer bezahlen. Im Ergebnis können für den Übergang der UG in die GmbH extrem hohe Kosten entstehen, die in keinem Verhältnis zu den geringen Gründungskosten stehen. Der Übergang der UG in eine GmbH wird deshalb von Kritikern als Kostenfalle bezeichnet.

Um sich weiteren Zeitverlust und Aufwand zu ersparen, entschieden die Gesellschafter auf Anraten ihres Rechtsanwalts, den zunächst beschrittenen Weg nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wurde die notwendige Erhöhung des Firmenkapitals durch „frisches Geld“, also  Bareinlagen finanziert.

Jungunternehmer sind vom Konzept der UG enttäuscht

Die Jungunternehmer sehen ein großes Problem im großen Bedarf an guter Beratung, der sich für Gründer in Deutschland stellt. „Eine Summe von 20.000 Euro ist an Beratungskosten in den ersten acht Monaten unserer Selbstständigkeit fällig geworden,“ sagt einer der Gründer des Start-Ups. Diese enormen Kosten seien für die Beratung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater entstanden; insbesondere der Übergang der UG zur GmbH sei sehr beratungsintensiv gewesen. Zusätzlich fallen mehrfach Notarkosten an, da das deutsche Gesellschaftsrecht nicht nur für Gründungen, sondern auch jede Satzungsänderung von Kapitalgesellschaften notarielle Beurkundungen vorsieht. Diese sind dem Notar nach der Gebührenordnung zu vergüten.

Neben der Beratungsintensität ist das Start-Up aber auch vom Regelungskonzept der UG enttäuscht, hatte der Gesetzgeber kleinen Unternehmen doch einen einfachen Start in die Selbstständigkeit versprochen. Stattdessen sah sich das Start-Up häufig mit Misstrauen im Rechtsverkehr konfrontiert. Letztlich habe sich die Wahl der UG als Unternehmensform für sein Unternehmen dann auch als ungeeignet erwiesen, meint der Hauptgründer. Die Gründer sind sich einig, dass sie ihr Unternehmen nicht nochmal als UG starten würden. Die gewünschten und vom Gesetzgeber in Aussicht gestellten Vereinfachungen und Erleichterungen hätten sich nicht rentiert.

Umgang der Politik mit dem Übergang der UG zur GmbH

Die Probleme des Übergangs der UG zur GmbH sind Praxis und auch Politik bekannt. Am 18. Juli 2012 formulierten mehrere Abgeordnete eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der in der Praxis aufgetretenen Probleme. In der Antwort des Bundesjustizministeriums werden die hohen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen damit gerechtfertigt, dass nur eine testierte Bilanz die Vermögensverhältnisse der UG zutreffend widerspiegeln könne und diese aus Gläubigergesichtspunkten unverzichtbar sei. Die rechtliche Ausgestaltung sei auch deshalb unproblematisch, weil bekannt ist und darauf verwiesen werden kann, dass die Praxis teure testierte Bilanzen bei der Erhöhung des Stammkapitals aus Rücklagen vermeidet, indem stattdessen der Weg der Barkapitalerhöhung beschritten wird. In ihrer Antwort rät das Justizministerium also ebenfalls dazu, den – letztlich auch vom Start-Up im zweiten Versuch beschrittenen – Weg der Barkapitalerhöhung zu gehen, um Kosten durch zusätzliche Bilanzen und Wirtschaftsprüfungen zu sparen.

Dieser Umstand verdeutlicht den erheblichen Informations- und Beratungsbedarf von Unternehmern, der von der Unternehmensgründung der UG bis zu ihrem Übergang zur GmbH reicht. Dabei besteht eine wichtige Information darin, dass sich die Gründung einer UG und der anschließende Übergang zur GmbH im Wege der Erhöhung des Stammkapitals durch Rücklagen im Vergleich als teurer erweisen kann als die direkte GmbH-Gründung.

Kostenvergleich:
Beim vereinfachten Verfahren beispielsweise liegen die Notarkosten einer UG-Gründung mit weniger als 200 € deutlich unter den normale Gründungskosten einer GmbH, die sich in der Regel auf 1500 € bis 2000 € belaufen. Bei dem Übergang einer UG zur GmbH fallen jedoch weitere Kosten an. Insbesondere sieht das Gesetz eine testierte Bilanz vor, zum Beispiel, wenn die UG ihr Kapital aus der gesetzlichen Rücklage zum Übergang in die GmbH nutzen will. Die Testierung erfolgt durch den Wirtschaftsprüfer und ist sehr kostenintensiv; schnell entstehen Kosten von 3.000 € und mehr. Im Ergebnis kann es damit deutlich günstiger sein, direkt eine GmbH zu gründen.

Stand: 07/2014

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