„Werner-Bonhoff-Preis“ Gewinner 2010
Georg Heitlinger, Heitlinger Geflügelhof GmbH, Eppingen, Baden-Württemberg

Bauer bringt Absatzfonds CMA zu Fall

Zum Film über den Preisträger (Youtube)

Die Werner Bonhoff Stiftung vergab 2010 den „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel“ für den erfolgreichen Kampf des Unternehmers Georg Heitlinger gegen den Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, dem Füllhorn der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA). Der Landwirt hat wesentlichen Anteil daran, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt hat. Nach dem Absatzfondsgesetz wurde von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft eine Abgabe zur zentralen Absatzförderung erhoben.

Der 1969 per Gesetz eingeführte Absatzfonds sollte den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen Mitteln und Methoden zentral fördern. Er sollte auch auf die Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen hinwirken.

Der Absatzfonds wurde durch Sonderabgaben finanziert, die als Beiträge deklariert wurden. Eingetrieben wurden die Beiträge der Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welche selbst eine der so genannten verselbständigten Bürokratien ist und aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert wird. Beitragspflichtig waren Betriebe an den jeweils marktengsten Stellen des Produktionsprozesses, die die Rohstoffe auf ihrem Weg zum Verbraucher durchlaufen müssen (so genannte Flaschenhalsbetriebe). Dazu gehörten gemäß § 10 Abs.3 AbsFondsG u. a. Mühlenbetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse; Betriebe, die mit Beerenobst, Kartoffeln u. ä. handeln oder diese Produkte verarbeiten; Molkereien, Eierpackstellen, Geflügelschlachtereien, Ölmühlenbetriebe sowie Gärtnereien. Diese gaben diese Kosten in der Regel an ihre Zulieferer und diese wiederum an die Verbraucher weiter.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zog die Gelder von den Verpflichteten ein – im Durchschnitt rund 90 Mio. Euro pro Jahr. Zur Aufgabenerfüllung bediente sich der Absatzfonds der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA), einer „zentralen Einrichtung der Wirtschaft, die kein eigenes Warengeschäft betreiben“ durfte. Die CMA warb für deutsche Agrargüter und veranstaltete Messen, Ausstellungen und sonstige Aktionen zur Verkaufsförderung im In- und Ausland. Sie betrieb Marktforschung und –analysen und trug zur Verwendung von Herkunfts- und Gütezeichen bei. Die dafür  erforderlichen Mittel erhielt die CMA gemäß § 2 Abs.4 AbsFondsG vom Absatzfonds.

Zur „Marktberichterstattung“ wurde eine weitere verselbständigte Bürokratie eingesetzt, die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP).Die ZMP beobachtete und analysierte die Märkte für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft. Sie erhielt dafür etwa ein Zehntel des gesamten Beitragsaufkommens.

Verschwenderische Werbekampagnen mit zweifelhaftem Effekt

2002 untersagte der Europäischen Gerichtshof der CMA und dem Absatzfonds, für deutsche Produkte mit Verweis auf das Ursprungsland zu werben, weil dies Produkte anderer Länder diskriminiere. Werbesprüche wie „Markenqualität aus deutschen Landen“ und „Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch“ waren demgemäß unzulässig.

Die CMA konnte nach der Entscheidung des EuGH ihr vornehmliches Ziel, die Förderung des deutschen Exports von Agrarprodukten, zumindest in der EU nicht mehr verfolgen.

Sie reagierte darauf mit der Werbung für bestimmte Produktgattungen wie „Milch macht’s möglich“ oder „Fleisch. Tu Dir was Gutes“. Zu dieser Kampagne gehörte das Bild mit einer spärlich bekleideten und herausfordernd blickenden Frau vor einem Teller mit Speisen, unter dem es hieß: „Fleisch. Tu dir was Gutes. CMA Deutschland.“ Das Pendant dazu zeigte einen unrasierten „anmachenden“ jungen Mann mit dem Spruch: „Ich mag es am liebsten mit jungem Gemüse.“ Ein weiterer Slogan lautete: „Ich liebe schöne Schenkel.“ Der Effekt, sofern er überhaupt eintrat, kam auch den Importeuren der betreffenden Güter zugute, was das Problem der „Gruppennützigkeit“ hervorrief. Es war nicht mehr gewährleistet, dass von der Werbung nur die Beitragszahler profitierten. Damit war die Zwangsabgabe in Frage gestellt.

Der Bundesrechnungshof prüfte die Mittelverwendung und warf der CMA Verschwendung vor, u. a. deshalb, weil sie ein Containerschiff mit riesigen Biergläsern drei Tage lang für 83.000 EUR mit dem Slogan „Probiert mal Deutsches Bier“ über den Rhein schippern ließ und mit ca. 83.000 EUR Veranstaltungen einer Bildungseinrichtung finanzierte, in denen Themen wie „Gute und klare Beziehungen leben“ für Landwirte angeboten wurden.

Behörde ließ sich Eigenwerbung von Beitragszahlern finanzieren

Werbekampagnen wie „CMA Bestes vom Bauern“ und „Deutschland hat GesCMAck“ wurden damit erklärt, dass die CMA, nachdem Werbung für deutsche Produkte wegen der Entscheidung des EuGH nicht mehr möglich war, Werbung für sich selbst betrieben habe. Den Erfolg ihrer Werbung maß die CMA daran, wie viel Prozent der Bundesbürger den Namen „CMA“ kannten und wie bekannt die Werbekampagnen waren.

Zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats des Absatzfonds zählten:

•         Mitglieder der Bundestagsfraktionen

•         Vertreter des Zentralausschusses der deutschen Landwirtschaft,

•         Vertreter der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie,

•         Vertreter des Zentralverbands des Deutschen Handwerks,

•         Vertreter des Bundesverbands des deutschen Groß- und Außenhandels,

•         Vertreter des Bundesverbands des deutschen Lebensmittelhandels,

•         Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband,

•         Vertreter des Aufsichtsrats der CMA,

•         Vertreter des Ökologischen Landbaues,

•         Vertreter des Tierschutzes,

•         Vertreter des Umweltschutzes,

•       Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft & Verbraucherschutz,

•         Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

•         Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen.

41 Spitzenverbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft waren Gesellschafter der CMA. Die Arbeit der CMA wurde von 17 Fachausschüssen und einem Koordinierungsbeirat begleitet. Insofern waren alle wichtigen Interessenvertreter der Land- und Ernährungswirtschaft in die Arbeit der CMA eingebunden.

Höchste Führungsriege zur Abschreckung aufmarschiert

Eindrucksvoll ist die Liste der Personen, die Georg Heitlinger auf der Sitzung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verkündung seiner Entscheidung in dem Verfahren über den Aussetzung- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Mai 2006 am 3. Februar 2009, abgesehen von den Anwälten der Gegenseite, gegenüber saßen: ein Ministerialdirektor und ein Ministerialrat vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Bundesregierung; für die Beklagte des Ausgangsverfahrens, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, deren Präsident; für den Beigeladenen des Verfahrens, den Absatzförderungsfonds, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsvorsitzender des Absatzförderungsfonds, der Vorstandsvorsitzende sowie der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Absatzförderungsfonds; von der CMA der Aufsichtsratsvorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands, ein Mitglied des Aufsichtsrates, zugleich Stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, der Geschäftsführer der CMA und der Verwaltungsleiter der CMA sowie der Geschäftsführer der ZMP und für die Landesregierung Baden-Württemberg drei Ministerialräte vom Landesministerium für Ernährung und ländlichen Raum. Für die Kläger erschien Georg Heitlinger mit seinen beiden Bevollmächtigten.

Zwangsabgaben finanzierten Werbung der Konkurrenz

Heitlinger, geboren in Rohrbach, einer 1.600-Seelen-Gemeinde in der Nähe von Eppingen, ist in der Heimat verwurzelt, als Stadtrat und Gemeinderat engagiert, kirchlich aktiv, verheiratet und hat vier Kinder. Er ist Betreiber einer so genannten Eierpackstelle und hat auch eigene Hühner, deren Eier er verpackt und vertreibt.

Auslöser für Georg Heitlinger, es nicht länger bei seinem schon länger gehegten Unmut über die CMA zu belassen, sondern konkret gegen den Zwangsbeitrag vorzugehen, waren zwei Ereignisse. In einer Eier-Packstation in Holland stellte er fest, dass die holländischen Eier für Aldi verpackt und mit dem Gütesiegel der CMA versehen wurden. Da wurde ihm bewusst, dass er das Marketing für die Konkurrenz mit seinen Beiträgen mitfinanzierte. Heitlinger erlebte weiterhin, dass einem Kollegen vom Nachbarort das Konto gepfändet wurde, weil der die Abgabe nicht in einer Summe bezahlen konnte, obwohl mündlich Ratenzahlung zugesichert worden war.

Gegen einen Beitragsbescheid über rund 1.000 EUR für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2002 erhob Georg Heitlinger Widerspruch. Er richtete die Internetseite www.absatzfonds-abschaffen.de ein, um Mitstreiter zu finden. Die Website wurde täglich von bis zu 1.000 Interessenten besucht. Zudem wandte er sich an Politiker in Berlin, um auf den Reformbedarf der CMA aufmerksam zu machen. Er betrieb erfolgreiche Pressearbeit, indem er die Journalisten regelmäßig mit Informationen über die Entwicklung der Ereignisse informierte. Die Aufrufe, Widerspruch gegen die Zahlungsbescheide einzulegen, hatten Erfolg. Dabei half der Genossenschaftsverband Norddeutschlands, der seine Mitglieder im August 2006 auf die Möglichkeit hinwies, Widerspruch einzulegen. Das Beitragsaufkommen der BLE brach daraufhin um mehr als 75 % ein. Die Widersprüche hatten zwar keine aufschiebende Wirkung, doch musste die CMA in Höhe der unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen Rückstellungen bilden, so dass ihr Etat erheblich zusammenschrumpfte.

Höchste Instanz kippt angebliche Nützlichkeit

In seinem Urteil vom 3. Februar 2009 folgte das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen der Argumentation von Georg Heitlinger. In seiner Begründung führt es u. a. aus, dass es sich bei der Abgabe nach § 10 AbsFondsG nicht um Beiträge, sondern um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion handelte, die strengen verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen unterläge, die nicht erfüllt wären. Mit einer Sonderabgabe dürfte nur eine homogene Gruppe belegt werden, die in einer spezifischen Beziehung (Sachnähe) zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck stände und der deshalb eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden könnte. Das Abgabenaufkommen müsste gruppennützig verwendet werden. Nach diesen Maßstäben stellte die Abgabe zum Absatzfonds eine verfassungsrechtlich unzulässige Sonderabgabe dar, denn es fehlte jedenfalls an einer Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. Der Staat griffe vielmehr auf der Grundlage des Absatzfondsgesetzes mit wirtschaftspolitisch begründeten Fördermaßnahmen gestaltend in die Wirtschaftsordnung ein und wiese den erst dadurch entstehenden Finanzierungsbedarf den mit der Abgabenpflicht belasteten Unternehmen zu. Diese finanzielle Inanspruchnahme für die staatliche Aufgabenwahrnehmung, die durch hoheitliche Entscheidung an die Stelle unternehmerischen Handelns träte, stellte sich aus der Sicht des Abgabepflichtigen nicht nur als eine rechtfertigungsbedürftige, zur Steuer hinzutretende Sonderbelastung, sondern auch als Verkürzung seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten unternehmerischen Freiheit dar.

Der durch die Abgabe zu finanzierende und die Abgabe rechtfertigende Gruppennutzen müsste evident sein. Diese Anforderung erfüllte der Nutzen aus der Tätigkeit des Absatzfonds, der Finanzierung von Werbemaßnahmen, nicht.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes seit dem 1. Juli 2002 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind. Hätte sich Georg Heitlinger nicht gewehrt, gäbe es diese Zwangsabgabe noch heute. Die  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hatte von sich aus keine Veranlassung gesehen, auf die von ihr erhobenen Beiträge zu verzichten. Auch Bundestag und Bundesrat, die sich im Jahr mit dem Absatzfondsgesetz beschäftigten, änderten an der Zwangsabgabe nichts.

Georg Heitlinger vermarktet seine Eier jetzt gemeinsam mit anderen Hühnerbauern aus Baden-Württemberg selbst, beispielsweise mit dem Slogan „Ei, wo kommst Du denn her“.

Stand der Falldarstellung: 05/2010

Update 08/2015:

Die CMA, welche aus dem Absatzförderfonds mit Geld gespeist wurde, ist nach Auskunft des Deutschen Bundestages zum 30. April 2015 endgültig aufgelöst worden. Die Löschung wurde am 1. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die Liquidation war unmittelbare Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Aufgrund des Urteils wurden über 10.000 Beitragsbescheide wieder zurückgenommen und rund 117 Mio. Euro der gezahlten Zwangsbeiträge wieder an die Landwirte zurückerstattet. Nähere Auskünfte darüber, wie viele Beiträge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr eingezogen wurden, sind mangels Dokumentation nicht verfügbar (Quelle BT-Druck 18/5547).

Die Abwicklung dauerte 6 Jahre. In dieser Zeit wurden der CMA vom Absatzfonds rund 31 Mio. Euro für die Liquidation und Personalkosten zur Verfügung gestellt.

Lesen Sie hier eine Auswahl der Presse-Berichterstattung:

Agrarzeitung: „Lösung für Absatzförderungsgelder in Sicht“ vom 10.03.2011

Spiegel Online: Karlsruhe kippt Bauern-Zwangsabgabe für Werbung vom 03.02.2009

Spiegel Online: Bauer Heitlinger bekämpft das System vom 03.02.2009

Stimme Kraichgau: Eppinger Bauern-Rebell ist am Ziel vom 03.02.2009 (leider nicht mehr online)

Süddeutsche online: Ohrfeige für das Bauern-Marketing vom 03.02.2009

Zeit online: Zwangsabgaben werden verschwendet vom 03.02.2009

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