Pauschale Gebühren und aufwändige Meldungen für amtliche Statistiken
Herr Geiger ist Inhaber der gleichnamigen Landbäckerei und versuchte sich in den Vorjahren gegen Informationspflichten für statistische Zwecke, die im Monatsrhythmus erfüllt werden müssen, sowie pauschale Gebühren für Müllabfuhr und Rundfunk zu wehren. Zum einen kritisiert er die ehemals monatlich erforderliche Ermittlung von Kennzahlen, die zur Erstellung des Monatsberichts für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes benötigt wurde. Zum anderen beurteilt er die Abfallverordnung des Landkreises Rottweil vom 19.06.2002 sowie die Gebührenordnung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wegen mangelnder Orientierung an der tatsächlichen Nutzung der angebotenen Leistungen kritisch.
Im ersten Fall mussten die Daten aus der Lohn- und Finanzbuchhaltung dem Statistischen Bundesamt nach nur 14 Tagen zur Verfügung gestellt werden, wohingegen das Finanzamt seinen Anspruch auf die gleichen Daten erst nach 6 Wochen geltend machte. Aufgrund von Urlaub, Krankheit, Feier- oder Fehltagen konnte die Frist vom Betrieb trotz Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro selten eingehalten werden.
Herr Geiger hat diese Art der Datenerhebung in einer öffentlichen Sprechstunde des Bundestagsabgeordneten Volker Kauder kritisiert. Daraufhin wurde eine Nachforschung angestellt, die der Verfahrensweise die Zweckmäßigkeit bestätigte. Die Datenerhebung im Produzierenden Gewerbe wurde durch Artikel 10 des Gesetzes, das am 25.08.2006 unter der Bezeichnung „Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ verkündet wurde, auf einen Vierteljahresrhythmus umgestellt.
Der zweite Punkt betrifft die Zwangsabnahme von Müllbehältern, für die Herr Geiger keinen Bedarf hat bzw. die Zahlungen an die GEZ, denen keine Nutzungen auf Seiten von Herrn Geiger gegenüberstehen. Herr Geiger ist der Meinung, dass die Gebühren auf der Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen erhoben werden sollten. Ein von ihm verfasstes Protestschreiben an das Landratsamt in Rottweil, in dem er sich über die Zwangsgebühren für nicht beanspruchte Müllbehälter beschwerte, wurde mit dem Satz beantwort: „Es tut uns leid, aber eine Befreiung ist nicht möglich“.
Stand der Falldarstellung: 2007