Unternehmerin verzweifelt an der deutschen Bürokratie:
Um Geschäftsmodell weiterführen zu können, kauft Autohaus-Chefin Verpackungsmüll hinzu
Anja Bauer führt in dritter Generation eine Autohauskette. Neben dem Verkauf von Fahrzeugen gehört auch der Verkauf von verpackten Ersatzteilen an freie Werkstätten zum Tagesgeschäft des Unternehmens. Dabei sorgt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Hersteller, von dem sie Originalteile bezieht, dafür, dass sie für die verpackt weiterverkauften Teile, Verpackungsmüll nachkauft, um die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung dem Hersteller nachzuweisen. Mit der Vereinbarung möchte der Hersteller sicherstellen, dass seine „Müll-Bilanz“ den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht.
Dabei zeigt der Vergleich mit anderen EU-Ländern, dass die Vorgaben zur Verpackungsentsorgung umgesetzt und die Produktverantwortlichen beteiligt werden können, ohne die Unternehmen mit den organisatorischen Pflichten zu belasten.
Anja Bauer ist geschäftsführende Gesellschafterin der Albert Bauer GmbH in Flensburg. Das Unternehmen beschäftigt an vier Standorten über 200 Mitarbeiter. Es werden Neu- und Gebrauchtfahrzeuge verkauft sowie ein umfangreicher Werkstattservice angeboten bis hin zu LKW-Lackierung und Fahrzeugumbauten.
Zum täglichen Geschäft des Unternehmens gehört auch der Verkauf von Originalteilen an freie Werkstätten. Diese bezieht Frau Bauer direkt vom Hersteller zum einen für den eigenen Werkstatt-Service und zum anderen für den Verkauf an die freien Werkstattnetze Point S Deutschland GmbH und Automeister GmbH mit mehr als 500 Werkstätten. Diese beziehen die Originalteile von der Albert Bauer GmbH als alleinigem Vertragspartner.
Rücknahmepflicht für Verpackungsmüll
Die EU produziert jährlich ca. 2,1 Milliarden Tonnen Abfall. Um dieses Abfallvolumen zu reduzieren und um illegale Entsorgungen zu vermeiden, wurden zum Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und von Ressourcen die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und die EU-Verpackungsrichtlinie 92/64/EG geschaffen, die Deutschland durch entsprechende Regelungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) und im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) umgesetzt hat. Danach soll kontrolliert werden, wieviel verpackte Produkte ein Unternehmen an- und verkauft.
Entsprechend den Anforderungen der EU-Richtlinien wurde in den § 23 Abs. 2 Nr. 7 und 8 KrWG die Pflicht geregelt, dass Verpackungsmüll von den Herstellern zurückgenommen werden muss.[1] Die Hersteller sind zudem gem. § 15 Abs. 3 S. 3 VerpackG zum Nachweis der Rücknahme und der Entsorgung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Mengen verpflichtet. Bei allen Abfällen muss die Entsorgung lückenlos dokumentiert werden. [2]
Die Vorschriften richten sich primär an die Hersteller und an die Inverkehrbringer verpackter Waren als Produktverantwortliche.[3] Das Inverkehrbringen in den europäischen Markt wird bereits mit einem Hersteller gleichgesetzt.[4]
Ressourcenschonendere Umsetzung in anderen EU-Ländern
Für Verpackungen, die im B2B-Bereich anfallen, also bei Unternehmen und nicht beim Endverbraucher, gilt in Deutschland, dass der Hersteller des Produkts, in dem sich die Verpackung befindet, die Verantwortung für die Organisation der Rücknahme, der Verwertung sowie den Nachweis darüber trägt.[5] Eine Zusammenstellung der jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen der verschiedenen EU-Länder der DIHK aus 2024[6] zeigt, dass andere Länder der Europäischen Union diese Verantwortung den Unternehmen abgenommen und durchaus praktischere und ressourcenschonendere Lösungen zur Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie gefunden haben. Dort wurden gebündelte Systeme zur Organisation, Finanzierung und Überwachung der Entsorgung von Verpackungen geschaffen.
Das italienische Entsorgungssystem wird beispielsweise durch den sog. CONAI-Beitrag (Contributo Ambientale) finanziert.[7] Der CONAI-Beitrag ist eine in Italien obligatorische Umweltabgabe für Hersteller, Importeure und Anwender von Verpackungsmaterialien, die der Finanzierung von Recycling und Verwertung dient und wird basierend auf Gewicht und Materialart berechnet.[8] Für die Einschreibung ins CONAI ist eine einmalige Gebühr zu bezahlen und ein variabler Umweltbeitrag zu entrichten.[9] Die Rücknahme und Entsorgung erfolgt durch CONAI und die CONAI-Lieferkettenkonsortien in Zusammenarbeit mit den italienischen Gemeinden.[10]
Ein ähnliches Konzept wird in den Niederlanden verfolgt. Dort ist seit dem 1. Januar 2013 ein verbindlicher Abfallverwaltungsbeitrag von den Unternehmen zu zahlen, die jährlich mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial in den Niederlanden in Umlauf bringen.[11] Dieser Beitrag geht an die zentrale niederländische Organisation mit dem Namen „Verpact“, welche dann im Auftrag von Produzenten und Importeuren und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Entsorgungsunternehmen für die Koordinierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen, einschließlich der Verwaltung des Pfandsystems sorgt.[12] Die Organisation wendet das Verursacherprinzip an. Der von den Unternehmen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen, zu zahlende Beitrag richtet sich dabei nach der Komplexität der Verpackung.[13] Dies gewährleistet eine gerechte Verteilung der Kosten für Sammlung und Recycling zwischen Kommunen, Sortierern und Recyclern. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Jahresabschlussmengenmeldung zu tätigen und erhalten jährlich eine Schlussrechnung. [14]
Die Unternehmen in Italien und den Niederlanden werden also von der selbstständigen tatsächlichen Rücknahme des Verpackungsmülls entlastet, indem sie eine entsprechende Zahlung leisten, die für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung über entsprechende Stellen genutzt bzw. durch die Gemeinden organisiert wird. Durch die Bündelung der Aufgaben und Übertragung auf eine Stelle, wird ein Flickenteppich verschiedener Systeme vermieden und ein einheitlicher Ansatz gewährleistet. Die Unternehmen leisten ihren Beitrag anhand der Gebührenzahlung, bekommen aber nicht selbst die umfangreichen Verpflichtungen der Rücknahme, Sammlung und Nachverfolgung auferlegt.
Umsetzung der Vorgaben zur „Müll-Bilanz“ durch Hersteller
Um sicherzustellen, dass er seine Verpflichtungen erfüllen kann und um sein Entsorgungsmanagement zu gewährleisten, hat sich der Hersteller der Originalteile im Falle von Frau Bauer dazu entschieden, eine Regelung in den Vertrag aufzunehmen, gemäß derer die Albert Bauer GmbH genauso viel Müll ordnungsgemäß zu entsorgen hat, wie sie von ihm erhalten hat.
Im Gesetz ist zwar geregelt, dass der Hersteller den Verpackungsmüll zurücknehmen muss, aber laut Frau Bauer sei bei Händlern wie ihr, die Vorlage der Entsorgungsbelege beim Hersteller ausreichend. Die ordnungsgemäße Verpackungsentsorgung dürfen die Händler selbst organisieren, müssten diese dann nur gegenüber den Herstellern in einer Stromstoffbilanz nachweisen.
Dies zeigt, dass nicht nur die im Gesetz benannten Hersteller in der Praxis von den Vorschriften betroffen sind, sondern mittelbar auch Unternehmer, die mit ihrem Anteil an der Erstellung der Bilanzen beteiligt sind.
Beim Verkauf der Originalteile durch Frau Bauers Unternehmen an die freien Werkstätten, werden diese allerdings samt Verpackung verkauft. Diese fehlen dementsprechend in der Entsorgungsbilanz.
Frau Bauer beschafft daher, um ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Hersteller zu erfüllen, Verpackungsmüll, dessen Entsorgung sie sodann an den Hersteller melden kann. Früher habe sie Folien bei Landwirten angekauft, mittlerweile könne man jedoch auch über ebay-Kleinanzeigen entsprechendes Material oder Entsorgungsscheine kaufen.

Der Vertrag mit dem Hersteller ermöglicht es Frau Bauer Originalteile von ihm zu beziehen, die sie für ihren eigenen Werkstatt-Service und für ihr weiteres Geschäftsmodell mit den freien Werkstätten benötigt. Eine andere Lösung als den Ankauf von Verpackungsmüll, um den Vertrag mit dem Hersteller zu erfüllen, sah Frau Bauer nicht.
Unternehmerin fordert praxisnahe Lösungen ohne weitere Bürokratie
Frau Bauer schätzt, dass sie die Bürokratie jährlich 2,3 Millionen Euro kostet. 30 – 40 % ihrer Arbeitszeit muss Frau Bauer inzwischen aufwenden, um all die Vorschriften und die mit ihnen verbundenen Aufgaben im Blick zu behalten. Zeit, die sie nach eigenen Angaben besser und lieber in das Tagesgeschäft und in die Entwicklung ihres Unternehmens investieren würde. Mittlerweile hat sie drei neue Mitarbeiter eingestellt, die allein zur Bewältigung der bürokratischen Aufgaben angestellt wurden.
„Ich glaube, dass diejenigen, die die Regeln festlegen, gar nicht wissen, wie das wahre Leben ist und das immer nur am Schreibtisch entscheiden.“ (Zitat Frau Bauer, Interview RTL 05.11.2025)
Neben der bereits geschilderten bürokratischen Problematik beschäftigen Frau Bauer tagtäglich viele weitere Vorschriften und Pflichten und es kommen stetig neue dazu.
Neunseitiger Aushang zur Batterieentsorgung
Ein weiteres Beispiel, das verdeutlicht, welch aufwendige Umsetzung die Einhaltung bestimmter Vorschriften für Unternehmen mit sich bringen kann und hierbei wohl auch die Verhältnismäßigkeit zumindest hinterfragenswert erscheint, sind die neuen Informationspflichten zur Batterieentsorgung für Händler.
Die Vorgaben der EU-Batterie-Verordnung erscheint als ein weiteres Beispiel dafür, dass positive Intentionen des Normgebers (Schutz- und Informationsrechte für Verbraucher) zu fast absurden Ergebnissen und Belastung der Unternehmer führen können.
Nach der o.g. Verordnung müssen Verkäufer von Batterien diese jetzt nicht mehr nur zurücknehmen, sondern auch einen Aushang zu den Entsorgungsvorgaben machen.
Art. 74 Abs. 4 Verordnung (EU) 2023/1542
„Die Händler, die Batterien für Endnutzer bereitstellen, stellen in ihren Verkaufsräumen für die Endnutzer der Batterien dauerhaft und in leicht zugänglicher und deutlich sichtbarer Weise die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen sowie Informationen, wie die Endnutzer Altbatterien unentgeltlich bei den jeweiligen in den Verkaufsstellen oder für die Online-Plattformen eingerichteten Sammelstellen zurückgeben können, zur Verfügung. Diese Verpflichtung gilt nur für die Kategorien von Batterien, die der Groß- oder Einzelhändler als neue Batterien anbietet oder angeboten hat.“
Der Aushang umfasst neun Seiten und ist für jede einzelne Marke zu veröffentlichen. Da Frau Bauer Batterien 11 verschiedener Marken verkauft, muss sie für diese jeweils Aushänge in ihren Autohäusern machen. Die Scheiben in Frau Bauers Autohäusern sind daher mit Unmengen an Papier beklebt, das sich laut Frau Bauer „wohl kaum ein Kunde durchliest“.
Unternehmerin sammelt bürokratische Problemfelder
Die geschilderten Problematiken sind nur zwei von mehreren bürokratischen Problemen, auf die Frau Bauer aufmerksam macht. Sie kritisiert, dass die Einhaltung zahlreicher bürokratischer Vorschriften im Unternehmeralltag absurde Ausmaße annehmen.
Frau Bauer macht sich daher dafür stark, die realen Zustände sichtbar zu machen, um für sich sowie andere Betroffene Verbesserungen zu bewirken. Gemeinsam mit weiteren Unternehmern ihrer Region verfasste sie eine Problemsammlung mit Vorschlägen zur Verbesserung mit dem Titel „Bürokratieabbau konkret – Vorschläge von Unternehmern aus dem hohen Norden“. Von Nutzen waren dafür ihre Kontakte, die u.a. aus ihrer Stellung als Vizepräsidentin des Präsidiums der Vollversammlung der IHK Flensburg bestehen. Die Sammlung sandte sie sowohl an das Landeswirtschaftsministerium als auch an die Bundesregierung.
Diese umfasst neben der bereits hier geschilderten Problematiken und Auswirkungen unter anderem die Benennung folgender Themen, die für Unternehmerinnen und Unternehmer zu (vermeidbaren) Probleme im unternehmerischen Alltag führen sowie Vorschläge für Verbesserungen:
- Unzureichende Vernetzung von Fachbehörden
- Unpraktikable Schranken des Arbeitsschutzgesetzes bei 4-Tage-Woche
- Uneinheitliche Richtlinien in Zulassungsbehörden
- Unverhältnismäßige Anforderungen an Personal zur Durchführung einer Abgasuntersuchung
- Beschäftigung von Auszubildenden und Fachkräften aus Drittländern
- Viermal jährliche Prüfung ordnungsgemäßer Hinterlegung von Fahrzeugbriefen von Leasingfahrzeugen
Auf die Übersendung der Sammlung erhielt Frau Bauer auch zügig eine Antwort von der Staatskanzlei. In dem Schreiben bedankte sich diese im Namen des Bundeskanzlers für ihr Engagement und die Darstellung dessen, was konkret schiefläuft.
Frau Bauer setzt sich weiterhin verstärkt für die Sichtbarmachung von Problemen für Unternehmen ein. In regelmäßigen Gesprächen mit Politikern, u.a. dem Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein und dem Innenministerium mit weist sie auf Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten im Unternehmeralltag hin und hofft somit weiterhin etwas bewegen zu können.
Das Engagement von Frau Bauer, nicht nur in eigener Sache, bürokratische Probleme, die damit verbundenen Belastungen für Unternehmer sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen, ist im Sinne des Gemeinwohls als positiv zu bewerten. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber das wertvolle Feedback der „Praktiker“ nicht nur formal wertschätzt, sondern insbesondere nutzt, um einige „Schrauben“ nachzujustieren.
(Stand der Falldarstellung: 17.03.2026)
[1] https://www.bundesumweltministerium.de/
[2] https://reba-umweltdienste.de/
[4] IHK Leipzig, RTL Explosiv 05.11.2025
[5] Vgl. Fn. 3
[6] Vgl. Fn. 3
[7] Vgl. Fn. 3
[8] https://www.lvh.it/lvh-services/recht/umweltrecht/conai
[9] Vgl. Fn. 7
[10] Vgl. Fn. 3
[11] Vgl. Fn. 3
[12] https://www.kivo.nl/de/; https://expra-eu.translate.goog/
[13] https://www.kivo.nl/de/wissensbasis/alles-was-sie-uber-verpact-wissen-mussen/
[14] Vgl. Fn. 3

