Undurchdachte Überregulierung zum Schaden einzelner Berufsgruppen
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 sieht sich der Berliner Wirtschaftsprüfer Walter Helmuth Meyer mit einem überbordenden Bürokratismus konfrontiert, der durch die Neuregelung eigentlich vereinfacht werden sollte.
So sieht das Gesetz vor, dass Angehörige der steuerberatenden Berufe ihre eigenen Steuererklärungen bis zum 31.05. eines Jahres abgeben müssen. Anders als für die von ihnen vertretenen Steuerpflichtigen gibt es für sie keine allgemeine Fristverlängerung. Die Steuererklärung rechtzeitig und vollständig abzugeben scheitert bei Herrn Meyer jedoch daran, dass er noch nicht alle Daten über seine Erträge aus Kapitalvermögen angeben kann. Diese erhält er von seiner Bank. Banken jedoch tun sich nach Einführung der Zinsabschlagsteuer mit dem Ausstellen von Steuerbescheinigungen schwer und haben nach der Rechtsprechung damit auch bis zu acht Monate Zeit. Herr Meyer steht nun vor dem Dilemma, seine Steuererklärung fristgerecht abgeben zu müssen, gleichzeitig jedoch noch nicht alle Daten vorweisen zu können.
Deshalb hat Herr Meyer bei der Finanzbehörde beantragt, seine Steuerveranlagung hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 164 II der Abgabenordnung (AO) unter Vorbehalt der Nachprüfung vorläufig vorzunehmen. Der Vorbehalt der Nachprüfung dient einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren zum Zweck einer ersten Steuerfestsetzung, die ohne umständliche Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen erfolgen und damit eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen ermöglichen soll.
Nach einem Schreiben an das Bundesministerium für Finanzen erhielt er eine neben der Sache liegende Antwort. Für Angehörige der steuerberatenden Berufe gelten demnach striktere Regelungen; sie sollen keine „Bevorzugung“ gegenüber nicht (durch Angehörige der steuerberatenden Berufe) vertretenen Steuerpflichtigen erfahren und deshalb keine Fristverlängerung erhalten. Diese Ungleichstellung wurde bei der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 nicht bedacht und wirkt sich nun nachteilig auf die Betroffenen aus.
Für die diesjährige Steuererklärung wird Wirtschaftsprüfer Meyer notfalls zur Fristwahrung Rechtsmittel einlegen und die noch fehlenden Unterlagen nachreichen, sobald sie ihm vorliegen.
Herr Meyer kritisiert, dass die „Vereinfachungen“ der Abgeltungsteuer insgesamt ein abschreckendes Beispiel undurchdachter Überregulierung seien.
Stand der Falldarstellung: 2011