Werner Küsters, Gartenhof Küsters GmbH, Neuss

Genehmigungspflichtige Renovierung einer bestehenden und bereits genehmigten Werbeanlage

Werner Küsters betreibt seit mehr als vierzig Jahren einen mittelständischen Garten- und Landschaftsbaubetrieb in Neuss und beschäftigt ca. 100 Mitarbeiter. Wegen sturmbedingter Schäden drohte eine im Jahr 1993 genehmigte Firmenschildanlage auf den Gehweg zu stürzen. Um dieses Gefahrpotential zu entschärfen, entschloss sich Werner Küsters, das Fundament der Werbeanlage, das aus drei in der Erde eingebetteten Stahl-Füßen bestand, mit einer etwa 10 cm breiten Betonschicht zu verstärken. Bei dieser Gelegenheit sollte das durch Witterung bereits stark beschädigte Firmenschild gegen ein neues ausgetauscht werden. Dazu kam es jedoch zunächst nicht, weil die Stadtverwaltung einen Baustopp unter Androhung einer Geldstrafe von mindestens 10.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung über den Gartenhof Küsters verhängte.

Stadtverwaltung verhängt Baustopp und Ordnungsstrafe

Im Neusser Rathaus bezweifelte man die Absicht des Unternehmers Küsters, die bestehenden Schilder lediglich renovieren zu wollen, ohne deren Beschaffenheit zu verändern. Man vermutete, dass die Werbeanlage vergrößert werden sollte und sah mit der Verstärkung der Fundamente den ersten Schritt in diese Richtung. Infolgedessen wurde Werner Küsters auf die Genehmigungs­pflichtigkeit der neuen Werbeanlage und auf die Notwendigkeit der erneuten Einholung einer Zustimmung des Kreises Neuss hinge­wiesen. Verlangt wurden ein neuer Bauantrag und 100 Euro Gebühren für das Verhängen des Baustopps.

Im Gegensatz zur Baubehörde war Werner Küsters der Auffassung, dass die Renovierung seines Firmenschildes im Rahmen der ursprünglichen Baugenehmigung erfolgen konnte. Um sich gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung zur Wehr setzen zu können, beauftragte er einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Der Anwalt berief sich auf die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers und die daraus folgende Notwendigkeit, für die Standfestigkeit der Anlage zu sorgen.

Die Stadtverwaltung beharrte auf ihrem Standpunkt, dass durch das Auftragen der Betonschicht die bestehende Baugenehmigung außer Kraft gesetzt werde, und sah somit den Tatbestand des Schwarzbauens als erfüllt an. Sie verhängte eine Ordnungsstrafe in Höhe von 500 Euro. 

Erfolgreiche Intervention durch die ARD

Durch den mehrere Monate dauernden Baustopp wurden potenzielle Kunden des Unternehmens nicht auf den Garten- und Landschaftsbaubetrieb aufmerksam. Es entstand finanzieller Schaden, Arbeitsplätze waren bedroht. Weil sich Werner Küsters nicht mehr anders zu helfen wusste, wandte er sich an das ARD-Studio Westpol. Dank der Veröffentlichung seines Falles in den Medien schaltete sich der Oberbürgermeister von Neuss als Vermittler zwischen der Stadtverwaltung und Werner Küsters ein. Nach dieser Intervention konnten die neuen Firmenschilder angebracht werden.  

Stand der Falldarstellung: 10/2007

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