Olaf Bach, Königswinter

Fensterfolie kann auch ein Bauwerk sein…

Herr Bach gründete vor 5 Jahren in Königswinter bei Bonn ein Unternehmen und fasste den Entschluss, dafür ein Zimmer seiner Wohnung als Arbeitszimmer zu nutzen. Er vertreibt bundesweit Navigationssysteme mit mobilem Einbauservice. Am Fenster des besagten Arbeitszimmers beabsichtigte Herr Bach, einige Folienbuchstaben mit der Internetadresse und den Leistungen seiner Firma anzubringen. Im Vorfeld erkundigte er sich jedoch sicherheitshalber telefonisch beim Bauamt Königswinter, ob das ohne Formalien möglich und erlaubt sei. Damals teilte ihm ein Beamter mit, dass die Anbringung der Folie keiner Genehmigung bedürfe.

Umso erstaunter war Herr Bach, als Mitte des Jahres 2006 ein städtischer Mitarbeiter vor seiner Wohnungstüre stand und ihm mitteilte, sein „Schaufenster“ sei eine illegale Werbeanlage; deshalb werde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Daraufhin wandte sich Herr Bach erneut an das Bauamt. Er wurde angewiesen, einen Bauantrag zu stellen, um so dem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu entgehen. Das Bauamt würde dann im Nachhinein seine Werbeanlage im Fenster genehmigen. Er habe mit Kosten von ungefähr 60 Euro zu rechnen.

Herr Bach stellte sodann den Bauantrag und bekam auch umgehend per Postnachnahme einen dicken Umschlag mit den auszufüllenden Formularen, darunter einen Bauschein, eine „Bauleitererklärung“, in der ein Bauleiter zu benennen ist, eine „Baubeginnanzeige für das Bauvorhaben“ und ein Formular „Abschließende Fertigstellung“. Am meisten überraschte ihn jedoch das beigelegte „Baustellenschild“ mit der Aufforderung zum Anbringen an der „Baustelle“. Statt der zuvor erwähnten 60 Euro wurden für die Genehmigung jedoch 150 Euro Gebühren zuzüglich Nachnahmeentgelt eingefordert. Daraufhin angesprochen, gab sich die Behörde unbeeindruckt: „Die Werbeanlage sei ein illegales Bauwerk, das nachträglich genehmigt werden müsse, und das koste eben die dreifache Gebühr, als erzieherische Maßnahme“. Für die in der Zwischenzeit erfolgte gut 2-minütige Bauabnahme (Bauzustandsbesichtigung) wurden weitere 50 Euro fällig. Herr Bach hat bereits zwei Mal erfolglos Widerspruch eingelegt.  

Stand der Falldarstellung: 12/2007

Beantworten Sie bitte drei Fragen zu Ihrem Bürokratie-Erlebnis und bewerben Sie sich damit automatisch für den Werner Bonhoff Preis

Neueste Fälle

Ähnliche Fälle