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Meldung 1507 174
Die Verweigerung vorläufigen Rechtschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren kann existenzbedrohend sein
Nach einer turnusmäßigen Betriebsprüfung erhielt ein Unternehmer, der die Abfüllung von Mineral- und Heilwasser betrieb, einen Bescheid über eine hohe Steuernachforderung. In der Schlussbesprechung war keine Einigung über die rechtliche Würdigung einiger Sachverhalte erzielt worden. Das Finanzamt lehnte im Rechtsmittelverfahren Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und auf Stundung ab und erließ schließlich einen negativen Einspruchsbescheid.
Da der Steuerpflichtige nicht über die zur Begleichung der Steuerschuld erforderlichen Mittel verfügte, sah er sich gezwungen, schon während des Einspruchsverfahrens Insolvenz anzumelden. Der damit verbundene Vertrauensverlust führte dazu, dass die Insolvenz auch nach der erfolgreichen Klage vor dem Finanzgericht und einem Vergleich in einem zweiten Prozess gegen den Änderungsbescheid nicht aufgehoben werden konnte.
Das Unternehmen musste liquidiert werden. Dreißig Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz, der Unternehmer nicht nur seine Existenzgrundlage, sondern auch sein Privatvermögen.
Stand der Falldarstellung: 2007
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