Prof. Dr. Jörg Thiede, Berlin

Zuständigkeitszersplitterung im Genehmigungsverfahren für den Umbau eines Sportbootsteges zwingt Unternehmer zu großem bürokratischen Aufwand

Im April 2004 erwarb der Berliner Unternehmer Professor Dr. Jörg Thiede eine am Großen Wannsee in Berlin gelegene Villa. Nach der denkmalgerechten Renovierung des Gebäudes, eröffnete er darin auf zwei Etagen gemeinsam mit der Dr. Jörg Thiede Stiftung den Kunstsalon „Berliner Secession“. Um den zahlreichen Gästen das Erreichen des Kunstsalons auch auf dem Wasserwege zu ermöglichen, wollte er den bereits vorhandenen Sportbootssteg in einen Fahrgastschiffssteg umbauen lassen. Zudem sollten Schwimmstege errichtet werden, damit auch Ruderboote anlegen können

Damit der Sportbootssteg dem Trossenzug von Fahrgastschiffen standhalten kann, musste seine Stabilität verstärkt werden. Die Schwimmstege sollten auf der rechten Seite des Steges im rechten Winkel zu ihm errichtet werden. Anbindepfähle für Segel- und Motorboote existierten bereits links und rechts parallel zum Steg. Sie sollten zugunsten der Schwimmstege verringert werden.

Für die Genehmigung des Umbaus des Sportbootstegs zu einer Fahrgastanlegestelle und die Errichtung von Schwimmstegen musste Dr. Thiede bei den zuständigen Behörden sechs verschiedene Anträge stellen und Unterlagen in teilweise vierzehnfacher Ausfertigung einreichen. Während die Bauarbeiten am Steg nur sechs Wochen in Anspruch nahmen, zogen sich die dafür erforderlichen Genehmigungsverfahren insgesamt über 6 Monate hin.

Am 24. April 2007 beantragte Dr. Thiede die Umschreibung der

    • wasserbehördlichen Genehmigung der wasserbaulichen Anlagen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
    • strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung für die Beibehaltung und den Weiterbetrieb der Steganlage und der Uferbefestigung beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin sowie
    • wasserbehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Steganlage für Segelboote und eines Schwimmsteges für Ruderboote beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

auf seinen Namen. Die Umschreibungen erfolgten am 24.04.2007, nach dem 25.06.2007 bzw. am 26.04.2007.

Etliche Anträge mussten bei verschiedenen Behörden gestellt werden

Den Antrag auf Umbau des bestehenden Sportbootssteges zwecks Umnutzung zu einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe stellte  Dr. Thiede am 7.8.2007 bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Am 30.1.2008 erhielt er einen Entwurf der zu erteilenden wasserbehördlichen Genehmigung mit der Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Die Zustimmung zu dem Entwurf übermittelte er am 13.2.2008. Daraufhin erteilte die Behörde am 19.2.2008 die Genehmigung zur Umnutzung der Steganlagen und für ihren dazu erforderlichen Umbau.

Beim Wasser- und Schifffahrtsamt reichte Dr. Thiede die Planungsunterlagen (Genehmigungsplanung) zu dem Antrag auf Genehmigung der Umnutzung am 8.11.2007 ein. Das Amt erteilte die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung zum Umbau der vorhandenen Sportbootssteganlage zu einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe einschließlich der Einrichtung von Liegestellen für Sportboote und einer Schwimmsteganlage mit Zugang, zur Beibehaltung der Uferbefestigung und einer Plattform sowie zum Betrieb sämtlicher Anlagen am 24.01.2008.

Die wasserbehördliche Genehmigung der Senatsverwaltung zum Umbau und zur Umnutzung des Bootssteges schloss die Errichtung der geplanten Schwimmstege für Ruderboote nicht ein. Hierzu war vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Den dafür erforderlichen Antrag stellte Dr. Thiede am 12.12.2007. Die Genehmigung erfolgte am 21.02.2008.

Am 11.3.2008 erhielt das für den Umbau vorgesehene Unternehmen den Auftrag dazu. Die Bauzeit betrug ungefähr sechs Wochen. Der Abnahmeschein wurde von der Senatsverwaltung am 5.8.2008 ausgestellt.

Schätzungsweise 18 Stellen waren mit Genehmigungsverfahren beschäftigt

Bei der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mussten die Planungsunterlagen insgesamt in vierzehnfacher, beim Wasser- und Schifffahrtsamt in vierfacher Ausführung eingereicht werden. Dr. Thiede schließt daraus, dass 18 Stellen mit der Sache befasst waren. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, hat er seine Akten auf ihrem Weg durch die Behörden verfolgt und bei den jeweiligen Bearbeitern auf Erledigung gedrängt. Ohne diesen Druck hätten die Genehmigungen nach seiner Überzeugung noch viel länger gedauert.

Wie die Senatsverwaltung in ihren Hinweisen im Anhang zum Genehmigungsbescheid schon angekündigt hatte, musste Herr Dr. Thiede sich mit Vertretern des Fischereiamtes Berlin, das die Interessen der Fischereiberechtigten vertritt, über eine Entschädigung gemäß §4 Absatz 2 Satz 1 des Berliner Landesfischereigesetzes auseinandersetzen. Diese soll er als Ausgleich für die zusätzliche Verschattung des Großen Wannsees im Bereich der neuen Schwimmstege leisten.

Stand der Falldarstellung: 03/2009

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