Iris Schieferstein, Berlin

Künstlerische Freiheit findet ihre Grenze im Artenschutz

Iris Schieferstein lebt und arbeitet als Diplom-Bildhauerin in Berlin. Sie verwendet für ihr künstlerisches Schaffen gefundene Tierkadaver und Tierpräparate aus Nachlässen, darunter vor allem auch solche von Tieren, die unter Artenschutz stehen. Sie bot ihre Werke von Anfang an – also über fünfzehn Jahre – unbehelligt unter anderem im Internet an.

2004 wurden das Landeskriminalamt und die Naturschutzbehörde aufgrund einer anonymen Anzeige auf sie aufmerksam. Kurz darauf durchsuchten mehrere Beamten des Landeskriminalamts die Werkstatt von Frau Schieferstein und beschlagnahmten viele ihrer Kunstwerke. Gegen sie wurde außerdem ein Strafantrag wegen Verstoßes gegen das  Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestellt.

Insbesondere wurde ihr vorgeworfen, gegen § 42 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG verstoßen zu haben. Diese Vorschrift für besonders geschützte und bestimmte andere Tierarten besagt Folgendes:

(2) Es ist ferner verboten,

1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote), …

Das über eine längere Zeit andauernde Ermittlungsverfahren hat Frau Schieferstein aus mehreren Gesichtspunkten beeinträchtigt. Zum einen musste sie eine hohe finanzielle Einbuße hinnehmen, weil sie ihre Werke nicht verkaufen durfte. Außerdem konnte sie zugesagte, schon organisierte Ausstellungen nicht mit ihren Werken bestücken, soweit diese beschlagnahmt wurden. Zum anderen mussten die Organisatoren der jeweiligen Ausstellungen einen besonderen Antrag zur Schaustellung  stellen und die EG-Vermarktungsgenehmigung einholen.

Am Ende musste Frau Schieferstein lediglich eine Geldbuße gem. § 65 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 BNatSchG wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen mangels Vorsatz ein, hat aber nur wenige Werke und Tierkadaver der Künstlerin zurückgegeben. So hat Frau Schieferstein z.B. eine Schlange, deren Herkunft sie mit einer eidesstattlichen Versicherung seitens des Schenkers nachweisen konnte, zurückbekommen. Andere Tiere, wie Frösche aus Wannsee, Maulwürfe, Igel und Hornisse verblieben in der Obhut der Ermittlungsbehörden. Auch musste sie viele ihrer Werke ändern.

Seit den Ermittlungen und Klärung der Sachlage stützt sich die  Künstlerin bei ihrer Arbeit auf die Kadaver von Haus- und Nutztieren sowie jagdbarem Wild.

Stand der Falldarstellung: 2005

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