David Billstein, Köln

Straßenlärm macht Schallprognose überflüssig

Der Architekt David Billstein betreut den Bau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit acht Stellplätzen. Während der Bearbeitungsphase des Bauantrages verlangte die Bauaufsicht der Stadt Köln eine Schallprognose von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Zufahrt zur Tiefgarage. Dies sollte unter anderem dazu dienen, die Nachbarbebauung zu schützen. Die Bauverwaltung bezog sich auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Behörde lässt sich überzeugen

Die Architekten aus dem Team um David Billstein mussten sich zum ersten Mal mit der TA Lärm auseinandersetzen. Auch nach Rückfrage bei einem Sachverständigen und ausgiebiger Recherche in den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften war es ihnen nicht möglich, eine Schallprognose zu erstellen, zumal dafür auch keine standardisierten Rechenmodelle zu ermitteln waren. Dies teilte der Architekt der Baubehörde mit, die ihn dabei allerdings auch nicht unterstützten konnte. Denkbar wäre gewesen, dass sie ihm dabei Hilfestellung leistet, die Prognose zu erstellen. Nachdem der Architekt die Schallprognose nicht vorlegen konnte, wies er die Behörde darauf hin, dass die TA Lärm für Industrieanlagen und ähnliche Bauwerke vorgesehen war, aber nicht für Wohngebäude. Dieser Hinweis und die Tatsache, dass die Tiefgarage an der direkt angrenzenden Hauptverkehrsstraße entstehen sollte, welche eine Autobewegungszahl von etwa 50.000 Fahrzeugen pro Tag hat, waren ausschlaggebend für die Bauverwaltung, auf die Auflage zu verzichten.

Stand der Falldarstellung: 04/2011

Beantworten Sie bitte drei Fragen zu Ihrem Bürokratie-Erlebnis und bewerben Sie sich damit automatisch für den Werner Bonhoff Preis

Neueste Fälle

Ähnliche Fälle