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Meldung von Sebastian Störzbach, Ditzingen, Preisträger 2009
>> Filmbeitrag über den Fall des Preisträgers 2009 (über youtube)
Sebastian Störzbach, Preisträger 2009
Preis für erfolgreichen Kampf von David gegen Goliath
Die ganze Welt, aber auch und gerade die Bundesrepublik Deutschland
erlebte seit 2008 eine nahezu beispiellose Finanz- und Wirtschaftskrise.
Ausgerechnet mit der deutschen Finanzmarktaufsicht in Gestalt der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) – einer mit weit
reichenden Kompetenzen ausgestatteten Großbürokratie (ca. 1.700
Mitarbeiter) geriet der Preisträger des Werner-Bonhoff-Preis wider den
§§-Dschungel 2009, Herr Sebastian Störzbach aus Ditzingen bei Stuttgart,
folgenreich in Konflikt.
Dabei hatte alles ganz harmlos begonnen: Herr Störzbach ist Inhaber
eines Buchhaltungsunternehmens und hatte sein Geschäft auf die Vergabe
von Darlehen an einzelne seiner Kunden ausgeweitet. Diese Darlehen
erfüllte er zunächst aus Eigenkapital, später nahm er dafür seinerseits
Kredite bei Banken auf eigenes Risiko auf. Von seinen Kunden ließ er
sich als Sicherheit Grundschulden oder Bürgschaften bestellen. Durch
einen Klarstellungsantrag beantragte er bei der BaFin gemäß §2 Abs. 4
des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) die Feststellung, dass er den
Regeln des KWG nicht unterliege, da sein Unternehmen wegen der Art
seiner Geschäfte, „nicht der Aufsicht bedürfe“. In der Tat war und ist
nicht erkennbar, dass seine Geschäftstätigkeit einem der beiden
Schutzwecke des KWG – Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes,
Anlegerschutz – auch nur im Entferntesten beeinträchtigen könnte.
Freiwillige Anfrage lenkt Aufmerksamkeit des Bürokratie-Monsters auf Kleinunternehmer
Durch seinen gut gemeinten Klarstellungsantrag hatte der Preisträger
aber unversehens die Maschinerie der BaFin in Gang gesetzt, die unter
Entfaltung erheblichen bürokratischen Aufwandes – unter anderem der
Einschaltung der Deutschen Bundesbank zur Prüfung der Unterlagen – dem
Preisträger die Fortführung seiner Geschäfte untersagt und darüber
hinaus sogar verlangte, dass er die Darlehensverträge unverzüglich zu
kündigen habe. Dieses Verhalten, das offenbar der Philosophie der BaFin
entspricht, den Kreis der Kreditgeschäfte Betreibenden kleinzuhalten,
würde der Volksmund angesichts der realen Probleme der Finanzmärkte als
„mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnen; der Ökonom würde von
einer Fehlallokation der Ressourcen sprechen und der Jurist von einem
klaren Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Nun hatte aber die BaFin die Rechnung ohne den Preisträger gemacht.
Indem er sich seine unternehmerische Findigkeit und seine Kenntnisse aus
dem Jurastudium zunutze machte, kam er auf die Idee, die Darlehen so
weit wie möglich in stille Beteiligungen umzuwandeln bzw. die
entsprechenden Forderungen an eine von ihm gegründete zweite GmbH zu
verkaufen. Die BaFin musste ihm gegenüber notgedrungen einräumen, dass
er damit dem Geltungsbereich des KWG entkommen war, ohne ihm allerdings
zu verstehen zu geben, dass sie nicht weiterhin ein wachsames Auge auf
ihn haben werde.
Die Werner Bonhoff Stiftung belohnte daher den erfolgreichen Kampf von
David gegen Goliath mit dem Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel
2009: in einem aktuell relevanten Bereich steht der Preisträger für die
Pflege eines kritischen Unternehmertums. Aus dem Fall des Herrn
Störzbach ist zu lernen, dass auch Kleinunternehmer nicht alles
hinnehmen sollten und in unserem Land auch ein Sieg gegen eine schier
übermächtige Bürokratie möglich ist.
Hier können Sie die Reaktion der BaFin auf die Vergabe des Werner-Bonhoff-Preises 2009 lesen. Schreiben der BaFin als pdf
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