Dr. Peter Wunderer, Fischach

Zeitraubende Mehrfachprüfungen in Zahnarztpraxen

Herr Wunderer, ein selbstständiger Zahnarzt, bemängelt die umfangreichen und zudem zeitraubenden Röntgengeräteprüfpflichten, die in seiner Zahnarztpraxis regelmäßig durchgeführt werden. Er durchlief in den Jahren von 2001 bis 2004 eine Umweltzertifizierung nach ISO 14001 (freiwillig), eine Sachverständigenprüfung, eine Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg und eine Prüfung durch die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte, letztere im Auftrag des Bayerischen Umweltministeriums.

In einem Schreiben vom 29.07.2004 wandte sich Herr Wunderer an den Bayerischen Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform mit der Bitte um Überprüfung der Röntgenprüfpflichten in Zahnarztpraxen auf deren Deregulierungspotential. Am 06.12.2004 antwortete der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, man habe im Rahmen der Arbeit der Henzler-Deregulierungskommission höchsten Wert darauf gelegt, Doppel- und Mehrfachprüfungen abzuschaffen. Zudem sei das Gewerbeaufsichtsamt angewiesen worden, auf Routinekontrollen zu verzichten und nur anlassbezogen tätig zu werden, was auch zu längeren Überwachungszyklen im Bereich der Arztpraxen (ca. acht bis zehn Jahre) führen sollte. Zweck der Sachverständigenprüfung (alle 5 Jahre) sei eine eingehende technische Expertise, während die Kontrolle durch die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (alle 3 bis 4 Jahre) mehr medizinisch diagnostisch ausgerichtet sei, was eine Zusammenführung der beiden Prüfungen sehr schwierig mache. Die Rolle der Gewerbeaufsicht bei der Prüfung von Röntgeneinrichtungen sei schließlich durch die EURATOM-Richtlinien der EU vorgegeben. Die Gewerbeaufsicht überwache neben den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen und der Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze auch die Beseitigung der im Sachverständigenprüfbericht festgestellten Mängel sowie die Umsetzung der von der Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte vorgegebenen Hinweise zur Verbesserung der Aufnahmequalität.

Das Problem von Herrn Wunderer kann, folgt man dem oben dargestellten Antwortschreiben, von der Politik nicht gelöst werden. So nachvollziehbar die Argumentation des Staatsministeriums auf den ersten Blick auch erscheint, kommen beim näheren Hinsehen dennoch Zweifel auf, ob es sinnvoll oder effizient sein kann, anspruchsvolle Prüfungen von Röntgeneinrichtungen im wechselnden Rhythmus von verschiedenen Behörden durchführen zu lassen, um die Umsetzung von deren Vorgaben schließlich einer dritten Behörde – dem Gewerbeaufsichtsamt – zu übertragen.

Stand der Falldarstellung: 2006

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