Peter Busam, Busam’s Sportmarkt GmbH & Co. KG, Zierenberg

Nachträgliche behördliche Beschränkung des Verkaufssortiments bedroht die Existenz eines Sportgeschäftbetreibers

Herr Busam, Betreiber des gleichnamigen Sportgeschäfts, wollte seinen seit zwanzig Jahren bestehenden Bekleidungsmarkt im Jahre 2003 um eine Sportabteilung erweitern. Die Gewerbeaufsicht der Stadt Zierenberg genehmigte zunächst den „Einzel- und Großhandel mit Sportartikeln aller Art“. Kurz darauf wurde jedoch aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes der Verkauf von Sportartikeln untersagt. Der Bebauungsplan von 1986 wies für das sich am Stadtrand befindende Grundstück in Zierenberg ein Sondergebiet aus, das zum Schutz der innerstädtischen Betriebe lediglich einen Verbrauchermarkt mit einer Sortimentseinschränkung zuließ. Danach durften nur Bekleidung und Schuhe verkauft werden.

Kurz nachdem Herr Busam umfangreiche Investitionen in Höhe von 320.000 Euro in einen Anbau und die Beschaffung von Waren vorgenommen hatte, erhielt er vom Bauordnungsamt, dem die Baumaßnahmen und deren Zweck von Anfang an bekannt waren, eine Verbotsliste für den Verkauf von Sportartikeln, in der u. a. Fußbälle, Basketballkörbe, Hockey-Schläger und Gymnastikmatten aufgeführt waren. Schuhe und Bekleidung für die betreffenden Sportarten darf er vertreiben.

Im Jahre 1999 entstanden auf der gegenüber liegenden Straßenseite des Sportmarktes Busam Supermärkte von Neukauf und von Aldi, wodurch die Einschränkungsbegründung Herrn Busam als hinfällig erschien. Trotzdem wollte die Behörde nicht auf die Einschränkung des Sortiments des Sportmarkts von Herrn Busam verzichten und berief sich dabei auf die besagte Sondergebietsausweisregelung aus dem Jahre 1986. Die Einhaltung der Verbote wird von der Behörde im Monatstakt durch Vorortkontrollen streng überprüft.

Herr Busam wandte sich vergeblich an die Stadtverordneten Zierenbergs, die IHK, an den Einzelhandelsverband, den Regierungspräsidenten, die Presse, an das Fernsehen und an das Hessische Wirtschaftsministerium. Er verlor einen Teil seiner Kundschaft. In der Folge mussten sechs seiner Mitarbeiter entlassen werden, und die Halle steht seitdem leer. Herr Busam erlitt einen Verlust in Höhe der Investitionskosten und der Fixkosten für die Instandhaltung der Halle, die weiterhin aufgebracht werden müssen. 

Stand der Falldarstellung: 12/2007 

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