Christina Manteufel, Spremberg

Behördenfehler sorgt seit 17 Jahren für Rechtsstreitigkeiten – Geschädigte muss weiter auf Entschädigung klagen

Christina Manteufel ist Eigentümerin eines Grundstücks in Spremberg im Landkreis Spree-Neiße. Auf dem Grundstück betrieb sie von 1993 bis 2009 ein Lebensmittelgeschäft, dessen Inhaberin sie war. Wegen einer 1994 seitens des Landkreises fehlerhaft und damit rechtswidrig erteilten Baugenehmigung wurde das Gebäude, das ihr und ihrer Familie seit 1995 zudem als Wohnung diente, 2010 abgerissen. Seit 1999 kämpft Frau Manteufel gegen den Landkreis Spree-Neiße um Schadensersatz. Insgesamt beschreitet sie in dieser Angelegenheit seit nunmehr 17 Jahren den Rechtsweg.

Landkreis erteilte 1994 fehlerhafte Baugenehmigung

Christina Manteufel hatte das Grundstück 1992 erworben. 1969 war darauf ein eingeschossiges Flachdachgebäude errichtet worden. Bereits zur DDR- Zeit wurde darin ein Lebensmittelgeschäft (Konsum) betrieben. Frau Manteufel wollte in dem Gebäude nicht nur ein eigenes Geschäft betreiben, sondern darin auch mit ihrer Familie wohnen. Sie beantragte daher eine Baugenehmigung für die Aufstockung des Gebäudes um ein weiteres Stockwerk zur Errichtung einer Dachgeschosswohnung. Die Baugenehmigung wurde ihr im Juni 1994 vom Landkreis Spree-Neiße erteilt. Ende August wurden die Bauarbeiten für die Dachgeschosswohnung begonnen und Mitte Januar 1995 im Wesentlichen abgeschlossen.

Der Nachbar rügte jedoch später, dass der Abstand zwischen dem Dachgeschoss der Familie Manteufel und seinem eigenen Haus zu gering war und legte gegen die Baugenehmigung deshalb Widerspruch ein. Die Regelungen über die Abstandsflächen dienen unter anderem dem Schutz unmittelbarer Nachbarn. Deshalb kann ein Nachbar direkt gegen eine seine Rechte verletzende Baugenehmigung vorgehen.

Wegen des Widerspruchs des Nachbarn wurde im Oktober 1994 und im Februar 1995 jeweils ein Baustopp erlassen. Der im Oktober 1994 verfügte Baustopp wurde gerichtlich jedoch wieder aufgehoben, der im Februar 1995 nicht, da die Bauarbeiten bereits beendet waren. Der Landkreis Spree-Neiße erteilte Frau Manteufel dann von Amts wegen eine Ausnahme von der gemäß § 6 der Brandenburgischen Bauordnung notwendigen Einhaltung bestimmter Abstandsflächen. Der Nachbar zog diesbezüglich gegen den Landkreis Spree-Neiße vor Gericht und bekam vom Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil vom 25.03.1999 Recht. Sowohl die erteilte Baugenehmigung als auch die erteilte Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Abstandsflächen waren nach Auffassung des Gerichts rechtwidrig. Da der Fehler nicht behoben werden kann, müsse das Haus abgerissen werden. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Da das Haus in der Folge nicht abgerissen wurde, klagte der Nachbar deswegen erneut. Mit Urteil vom 23.10.2003 wurde erneut die Verpflichtung ausgesprochen, das Haus abzureißen.

Landkreis versuchte Schadensersatzanspruch zu vereiteln, indem er 2005 ungefragt neue Baugenehmigung erteilte

Damit war zweifelsfrei klar, dass der Landkreis Spree-Neiße Frau Manteufel Schadensersatz leisten muss. Dies versuchte der Landkreis, wie im späteren Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Cottbus eindeutig festgestellt wurde, „erkennbar rechtsmissbräuchlich“ zu vereiteln, indem er Frau Manteufel im November 2005 einfach eine neue Baugenehmigung erteilte ohne, dass eine solche von ihr überhaupt beantragt worden war. Der Baugenehmigungsantrag von 1994 war vom Landkreis einfach mit einem neuen Eingangsstempel versehen worden. Zusätzlich befand sich auf der Zeichnung für das geplante Dachgeschoss ein Stempelabdruck „nicht genehmigt“. Hätte Frau Manteufel gegen diese Baugenehmigung in der Folge nicht geklagt, so das Gericht weiter, hätte sie womöglich ihre Schadensersatzansprüche gegen den Landkreis verloren. Der Landkreis legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde.

2006 erließ der Landkreis eine Abrissverfügung, schob den Abriss (Ersatzvornahme) selbst jedoch immer wieder auf und zahlte die deswegen angedrohten Zwangsgelder. Im September 2010 wurde das Haus im Wege der Ersatzvornahme schließlich geräumt und abgerissen.

16 Jahre hat es seit der Einlegung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung durch den Nachbarn bis zum Abriss des Hauses gedauert.

Streit um den Schadensersatz gegen den Landkreis läuft bereits seit 1999

Seit 1999 macht Frau Manteufel Schadensersatzansprüche gegen den Landkreis geltend. Da eine außergerichtliche Anerkennung der Schadensersatzpflicht seitens des Landkreises  in den Folgejahren nicht erfolgte, reichte Frau Manteufel 2004 beim Landgericht Cottbus eine Klage auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Landkreis ein. 2008 wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg festgestellt, dass Frau Manteufel grundsätzlich einen Schadensersatz bis zu einer Höhe von 700.000 Euro gegen den Landkreis hat. 105.000 Euro wurden ihr im Februar/März 2010 gezahlt, wobei den Beteiligten klar war, dass dies noch nicht den gesamten Schaden deckt. Seitdem streitet sie mit dem Landkreis um die genaue Höhe der Entschädigung. Da auch hier eine außergerichtliche Einigung trotz Mediationsverfahrens nicht zum Erfolg führte, reichte Frau Manteufel auch in diesem Fall mehrere Klagen ein, über die bis dato jedoch noch nicht abschließend entschieden wurde.

Familie Manteufel wohnt nun vorübergehend in einer Mietwohnung. Der Landkreis hat die Umzugs- und Provisionskosten gezahlt und will nun drei Jahre lang für die Miete aufkommen. Gern würde Familie Manteufel wieder in einem eigenen Haus wohnen, kann sich dies jedoch erst leisten, wenn Schadensersatz gezahlt wurde.

Update 21.08.2012:

Das Haus ist mittlerweile abgerissen. Frau Manteufel hat nach erfolglosen Verhandlungen mit den Landkreis Spree-Neiße am 30.01.2012 beim Landgericht Cottbus gegen den Landkreis eine Schadensersatzerklage erhoben.

„Die Anwälte aus Hamm, die den Landkreis Spree-Neiße vertreten, haben beim Landgericht mehrfach eine Verlängerung für ihre Klageerwiderung beantragt und bekommen“, erzählt Frau Manteufel, „Ende Juni 2012 haben sie nun endlich ihre Klageerwiderung eingereicht. Die Klageerwiderung geht dermaßen unter die Gürtellinie, dass ich das so nicht stehen lassen kann und mein Anwalt nun Punkt für Punkt erwidern muss. So gewinnt der Landkreis wieder Zeit, das Gericht kann keine Entscheidung treffen und für uns ist die Situatuion immer unerträglicher.“

Stand der Falldarstellung: 08/2012

Beantworten Sie bitte drei Fragen zu Ihrem Bürokratie-Erlebnis und bewerben Sie sich damit automatisch für den Werner Bonhoff Preis

Neueste Fälle

Ähnliche Fälle