Hannelore Riedel, Schmölln

Tauchbecken von 1x1x1 Meter führt zu Bürokratismus

Die Eheleute Riedel betreiben seit 14 Jahren eine Sauna in Schmölln in Thüringen, die täglich von 10 bis 15 Gästen besucht wird. Zu der Sauna gehört ein Kaltwassertauchbecken mit einer Breite, Länge und Tiefe von jeweils 1 m.

Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheits­vorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen vom 9. März 2006 handelt es sich bei der Sauna um eine Badeanstalt, weil sie zum Wasserbaden bestimmte Einrichtungen bereithält und nur gegen Entgelt benutzt werden darf. In Badeanstalten muss der Badebetrieb gemäß der genannten Verordnung von einem Bademeister, zumindest aber von einem ausgebildeten Rettungsschwimmer beaufsichtigt werden.
Im Jahr 2006 meldete sich das Landratsamt Altenburg erstmals bei den Eheleuten. Ab Mai 2007 wurden sie aufgefordert, das Tauchbecken zumindest von einem Rettungsschwimmer beaufsichtigen zu lassen. Die Eheleute nahmen den Schriftverkehr zunächst nicht ernst, weil sie in dem Tauchbecken keine Quelle von Gefahren sahen. Um eine Stellungnahme zu erzwingen, drohte das Amt eine Strafe von 5.000 Euro an.

Schließlich beauftragte das Landratsamt eine Mitarbeiterin mit der Inspektion des Saunabetriebs. Diese überzeugte sich davon, dass die tatsächlichen Maße des Tauchbeckens mit den angegebenen übereinstimmten und sah die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einstellung eines Bademeisters als erfüllt an. Sie wies die Betreiber darauf hin, dass dazu ein schriftlicher Antrag erforderlich sei. Diesem Antrag entsprach das Landratsamt nach langen Monaten der Ungewissheit im Oktober 2007.

Damit hatte das Ungemach jedoch noch kein Ende gefunden. Das Landratsamt verlangt, dass täglich 3 Wasserproben gemäß DIN 19643 von der Mitte des Beckens gezogen und untersucht werden, wie dies bei Warmwasserbecken durchaus sinnvoll sein mag. Das Tauchbecken ist jedoch mit kaltem Wasser gefüllt. Vierteljährlich muss das Becken zudem von einem Sachverständigen und einem Labor geprüft werden. Die täglichen und die vierteljährlichen Prüfungen, die auf die behördliche Einstufung des Tauchbeckens als Schwimmbecken bzw. Badeanstalt zurückzuführen sind, kosten viel Geld. Zahllose Versuche der Betreiber, die Prüfungsdichte zu verringern, blieben erfolglos. Da eine Schließung des Tauchbeckens mit Umsatzeinbußen verbunden wäre, haben sich Herr und Frau Riedel auch schon mit dem Gedanken getragen, den Saunabetrieb aufzugeben.

Stand der Falldarstellung: 12/2007

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