Georg Heitlinger, Heitlinger Geflügelhof GmbH, Eppingen, Baden-Württemberg

Freilandhaltung bei jedem Wetter? Freilandhühner müssen auch bei Regen raus

Im Juni 2008 wurde eine EU-Verordnung erlassen, welche bis heute die Vermarktungsnormen für Eier regelt:

„Eier aus Freilandhaltung´ müssen in Produktionssystemen erzeugt werden, die zumindest die Anforderungen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 1999/74/EG des Rates erfüllen.

a)      Die Hennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben. Diese Anforderung hindert einen Erzeuger jedoch nicht daran, den Zugang für einen befristeten Zeitraum am Morgen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis, einschließlich der guten Tierhaltungspraxis, zu beschränken.

Im Falle anderer Beschränkungen, einschließlich auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts verhängter veterinärrechtlicher Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, die den Zugang der Hennen zu einem Auslauf im Freien beschränken, dürfen Eier für die Dauer der Beschränkung, in keinem Fall aber länger als zwölf Wochen, weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden; (…)

Die Umsetzung dieser Verordnung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Aufgrund dieser Verordnung sorgten sich viele Landwirte, dass sie ihre Hühner jeden Morgen bei jedem Wetter um 10 Uhr auf das Gelände lassen mussten, um ihre Eier weiter als „Freilandeier“ vermarkten zu dürfen. Auch bei schlechtem Wetter. Bei einem Verstoß gegen diese Praxis mussten die Landwirte mit einer Anzeige und dem Entzug des Gütesiegels „Freilandeier“ rechnen.

Aus Sicht des Landwirts Georg Heitlinger aus Baden-Württemberg ist diese Umsetzung der EU-Regelung nicht nur zu starr, sie ist sowohl für die Hühner als auch für die Konsumenten schädlich. Hühner können bei starken Regenfällen und Kälte, genauso wie Menschen, erkranken. Durch den Regen verschlammt zudem der Boden und bietet Krankheitskeimen zusätzlichen Nährboden, der dann von den Hühnern zurück in die Ställe getragen und dort im gesamten Bestand verbreitet wird. Den Landwirten bleibt dann oft nur noch die Behandlung der Tiere mit Antibiotika.

Sehr viel sinnvoller wäre es daher nach Ansicht Heitlingers, den Landwirten eine Einschränkung des Freilaufs bei schlechtem Wetter zu erlauben, statt sie dafür zu sanktionieren.

Heitlingers Gang nach Brüssel

Herr Heitlinger beschloss sich für eine Klarstellung der Verordnung durch die EU-Kommission einzusetzen, die bundesweit alle Landwirte mit Hühnern betrifft. Mit Hilfe des Zentralverbandes Eier e.V. (ZVE) erarbeitete Herr Heitlinger eine Stellungnahme und reiste Anfang des Jahres 2014 nach Brüssel zu einer Anhörung des EU-Parlamentes. Die Anhörung hatte damals nicht die Thematik um die Freiland-Hennen zum Gegenstand, jedoch war sie mit einer Thematik zur Hühnereierzeugung befasst, so dass Herr Heitlinger zuversichtlich war, dort die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Die parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission

Herr Heitlinger hatte mit seinem Anliegen Erfolg. Nach Ende der Anhörung drückte er zwei Parlamentariern seine sorgfältig vorbereitete Stellungnahme in die Hand, u.a. der deutschen EU-Abgeordneten Reimers. Diese initiierte daraufhin eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission (Parlamentarische Anfrage vom 01. April 2014, betrifft:  Bedingungen für den Auslauf von Legehennen im Freien gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008), in welcher Sie darauf hinwies, dass aufgrund der betreffenden EU Regelung (Anhang II Absatz 1(a) der Verordnung (EG) Nr. 589/2008) in der Praxis die Vorschrift von den zuständigen Behörden dahingehen ausgelegt würde, dass Hennen witterungsunabhängig ein Zugang zum Auslauf im Freien gewährt werden müsse.

Sie wies so dann auf eine andere EU-Norm für die ökologische/biologische tierische Erzeugung (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007) hin, die den Zugang der Tiere zu Freigelände gemessen an den Witterungsbedingungen regelt. Schließlich stellte sie der EU-Kommission die Frage, welche Gründe gegen eine ebensolche Handhabung der Regelung für Hühner spräche.

Klarstellung der EU-Kommission

Der damalige EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos beantwortete die Anfrage im Namen der EU-Kommission. Er stellte in seiner Antwort vom 13. Juni 2014 klar, dass Auslaufbeschränkungen auch bei „Überschwemmungen, außergewöhnliche Witterungsbedingungen usw. (…)“ bis zu 12 Wochen im Jahr zulässig sind ohne dass die Vermarktungserlaubnis als Eier aus Freilandhaltung davon beeinträchtigt ist.

Solch eine Klarstellung hatte sich Herr Heitlinger gewünscht.

Die Bundesländer reagierten unterschiedlich darauf.

Die niedersächsische Regelung

Vier Monate später veröffentlichte das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unbeachtet dieser Entwicklung aus Brüssel ein Rundschreiben, in welchem für die Vermarktung als „Freilandeier“ der uneingeschränkte Auslauf von Freilandhennen vorgeschrieben wird. Bei einem Verstoß erfolgt eine kostenpflichtige Umregistrierung auf „Bodenhaltung“.

Aus dem Informationsblatt 1-2014 zur Freilandhaltung bei Legehennen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves)

„Den Legehennen ist tagsüber – spätestens ab 10:00 Uhr – uneingeschränkter Zugang zu einem Auslauf im Freien zu gewähren (Anhang II Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 589/2008). (…)

Eine Beschränkung des Zugangs zur Auslauffläche aufgrund einer tierseuchenrechtlichen Verfügung des zuständigen Amtsveterinärs zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier ist die einzige Ausnahme, nach der Eier für eine Dauer von maximal 12 Wochen weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden dürfen. (…)

Wird festgestellt, dass den Legehennen an einem bestimmten Tag der Zugang zum Auslauf ohne Vorliegen einer amtstierärztlichen Verfügung beschränkt wurde, die Eier aber als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet wurden, wird für diese Eier ein kostenpflichtiges Vermarktungsverbot ausgesprochen.

Darüber hinaus werden Feststellungen über nicht gewährten Zugang zum Auslauf und eine sich anschließende Vermarktung von Eiern als „Eier aus Freilandhaltung“ an die zuständige Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Würdigung weitergeleitet.“

Baden-Württemberg schließt sich der EU-Kommission an

Ganz anders reagierte das Land Baden-Württemberg ein Jahr nach Erlass der niedersächsischen Regelung. Dies ist wohl auch der Unterstützung durch die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, zu verdanken, vermutet Heitilinger.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nahm in einem Erlass vom 19. November 2015  Stellungnahme zu dieser Thematik.

Unter Bezugnahme auf die Antwort der EU-Kommission auf die parlamentarische Anfrage, nennt das Ministerium noch weitere Umstände, unter denen eine Auslaufbeschränkung zulässig wäre. Während die Kommission als Beispiele Überschwemmungen und außergewöhnliche Witterungsbedingungen genannt hat, zählt das Ministerium noch weitere Beispiele auf, die als „außergewöhnliche Umstände“ eine Zugangsbeschränkung ins Freie rechtfertigen können.

„Als weitere nicht abschließende Beispiele für außergewöhnliche Umstände können daher Stürme, Hagel, starke oder anhaltende Regenfälle sowie durch diese Regenfälle verursachte großflächige Überschwemmungen und außergewöhnliche Bodenverhältnisse der Ausläufe (z.B. stehendes Schmutzwasser in den Ausläufen, Klumpenbildung an den Hühnerfüßen) genannt werden.“ (Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 19.11.2015)

Eine Auslaufbeschränkung soll nach Maßgabe des Ministeriums dem Regierungspräsidium gemeldet und in einem Auslaufjournal begründet und dokumentiert werden.

Für Herrn Heitlinger und seine Kollegen in Baden-Württemberg ist damit das Problem vom Tisch, seine Initiative wurde mit einer Regelung belohnt, die allen vernünftigen Belangen Rechnung trägt.

Niedersächsische Hühner werden weiterhin im Regen stehen gelassen

Trotz der eindeutigen Stellungnahme der EU Kommission, dass die EU gerade keinen witterungsunabhängigen Ausgang für Freilandhühner vorgibt, entschied sich das Land Niedersachsen zu einer strengen Umsetzung. Nach der niedersächsischen Regelung müssen Landwirte, die ihre Eier weiterhin als „Freilandeier“ vermarkten möchten, ihre Hühner täglich und wetterunabhängig rauslassen.

Der Wunsch nach einer flexibleren Handhabung der Auslaufzeiten mit Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse wird auch in Niedersachsen laut. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) überreichte der Vorsitzende der NGW und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft Friedrich-Otto Ripke dem Agrarminister Christian Schmidt ein Papier in welchem die bundesweite Umsetzung der baden-württembergischen Regelung gefordert wird.

Die anderen Bundesländer haben sich hierzu noch nicht erkennbar positioniert.

Weitere Informationen zu dem Thema:

www.rnz.de/nachrichten

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