Egon Huttner, Tierpension Huttner, Weiterstadt-Gräfenhausen

Auflagen bringen Tierpension in Bedrängnis

Das Ehepaar Huttner führt seit über 40 Jahren eine Tierpension. Die Tierpension befindet sich auf dem Privatgrundstück der siebenköpfigen Familie Huttner. Der Fall Huttner verdeutlicht die möglichen Konsequenzen sehr detaillierter Regelungen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber, ohne der ausführenden Verwaltung einen Ermessensspielraum im Einzelfall zu belassen.

Mit Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001 und den dort neu gefassten Anforderungen an die Zwingerhaltung (§ 6) wurden umfangreiche Umbauarbeiten an den Hundezwingern der Tierpension Huttner notwendig. Die veränderten Vorschriften sahen im Wesentlichen vor, dass bei der Zwingerhaltung nicht mehr nur die Größe der Bodenfläche ausschlaggebend ist. Entscheidend ist die Seitenlänge, die nach der neuen Verordnung zwei Meter nicht unterschreiten darf. Die vorgeschriebene Mindestfläche wurde bei den Huttners in allen Zwingern deutlich überschritten. Wobei die Stirnseite der Käfige allerdings etwas kürzer als vorgeschrieben war, die Seitenlänge dafür war deutlich länger. Die Fläche der Zwinger insgesamt war jedoch größer als vorgeschrieben.

Wenig problemlösungsorientiertes Verhalten der Behörde

Auf Anordnung des Kreisveterinäramtes Darmstadt-Dieburg sollten bis zum 1. September 2004 umfangreiche und kostspielige Umbauarbeiten an den bestehenden Zwingern durchgeführt werden, deren Finanzierung für die Familie nicht darstellbar war. Zu den vorgenannten Vorschriften über die geänderte Größe der Zwinger kam hinzu, dass die Hunde nicht mehr im Fahrstuhl transportiert werden durften. Da bislang jedoch keine Treppe vorhanden war, konnten nun in der oberen Etage keine Hunde mehr untergebracht werden. Auch der zur Beruhigung der Hunde am Haus angebrachte Sichtschutz musste entfernt werden. Die Hunde sollten freie Sicht auf die Landschaft genießen können. Wenn jedoch die Hunde vor dem Haus eine Bewegung wahrnahmen, bellten sie vielstimmig und verursachten dadurch Lärm, der wiederum die Nachbarn störte. In der Tierpension können seit Sommer 2004 wegen der neuen Anordnung nur noch wenige Hunde legal aufgenommen werden. Anfang 2005 musste der einzige Mitarbeiter der Tierpension entlassen werden. Familie Huttner hat bislang vergeblich 21 Petitionen an verschiedene Gremien gerichtet.

Stand der Falldarstellung: 12/2007

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