Dirk Hadenfeldt, Schmilau

Die bürokratischen Hürden des in Deutschland angebauten Obstes oder Gemüses auf seinem Weg auf unseren Teller

Der Unternehmer Dirk Hadenfeldt betreibt im schleswig-holsteinischen Schmilau einen landwirtschaftlichen Sonderkulturbetrieb. Je nach Kulturart werden zu unterschiedlichen Jahreszeiten, jeweils für die Dauer von zwei bis vier Monaten, zusätzliche Mitarbeiter benötigt. Die dabei gestellten Anforderungen sind hoch: Neben der harten körperlichen Arbeit kann, um die produzierten Produkte zu erschwinglichen Preisen anbieten zu können, nur ein geringer Lohn gezahlt werden. Die diesem Missverhältnis innewohnende Diskrepanz führt seit Jahren zu einer Unterversorgung mit inländischen Arbeitskräften, obwohl die Arbeitslosenquote in dieser Region mit zu den höchsten im gesamten Bundesgebiet zählt.

Unternehmer wie Herr Hadenfeldt versuchen, diese Lücken durch befristete Einstellung von Arbeitnehmern aus dem europäischen Ausland, im konkreten Fall aus Polen, zu schließen. Dabei haben sie jedoch eine Fülle bürokratischer Hürden zu überwinden.
 
Am Beginn der Bemühungen um Einstellung einer aus Polen stammenden Arbeitskraft steht eine Anfrage beim deutschen Arbeitsamt. Es folgt eine Prüfung, ob deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Gegenbenenfalls werden deutsche Arbeitnehmer vorgeschlagen, und es gilt dann, diese in die Arbeiten einzuführen. Die deutschen Arbeitnehmer stellen sich jedoch in der Regel bald als nicht geeignet heraus. Jetzt kann in einem namentlichen oder in einem anonymen Verfahren die Suche nach ausländischen Arbeitskräften aufgenommen werden.

Der Ablauf des Verfahrens von der Einstellung bis zum Ausscheiden einer polnischen Arbeitskraft stellt sich beim namentlichen Verfahren, verkürzt, wie folgt dar:

    • Zur Klärung versicherungsrechtlicher Fragen muss die polnische Arbeitskraft ein vierseitiges Formular ausfüllen und alle dazugehörigen Bestätigungen wie Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über bisherige Arbeitsstellen und so weiter beifügen;
    • Antrag auf Einstellungserlaubnis der Arbeitskraft beim Arbeitsamt;
    • Antrag auf Arbeitserlaubnis bei Eintreffen der Arbeitskraft;
    • Meldung beim Einwohnermeldeamt;
    • Nachweis gegenüber dem Arbeitsamt über ordnungsgemäße Unterbringung;
    • Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse;
    • Anmeldung beim Finanzamt als beschränkt einkomensteuerpflichtigen Arbeitnehmer;
    • Meldung an die Berufsgenossenschaft;
    • Aufforderung der Krankenkasse an den polnischen Arbeitnehmer, den Rentenversicherungsverlauf der letzen Jahr darzustellen;
    • Verdienstbescheinigungen für das Finanzamt, die Krankenkasse und eventuell auch für polnische Behörden;
    • Pässe, Arbeitsgenehmigungen und Lohnunterlagen müssen in Kopie für Vorortkontrollen des Zolls oder des Arbeisamtes bereitgehalten werden;
    • Beitragsnachweise bei erfolgten Lohnzahlungen an die Krankenkassen;
    • Korrektur des Beitragsnachweises, da ein vorläufiger Nachweis bereits vor Beendigung der Arbeit abgegeben werden muss;
    • nach Beendigung der Arbeit hat der Arbeigeber alle Verordnungen, rechtlichen Beschränkungen und Beurteilungen zu prüfen. Notwendige Belege müssen ausgestellt und Abmeldungen bei den Behörden vorgenommen werden;
    • die Krankenkassen bestätigen die neue Mitgliedschaft und senden die Versichertenkarte zu. Vier Wochen später erfolgt die Aufforderung der Krankenkasse, die Versichertenkarte zu vernichten, da der Arbeitnehmer nicht mehr Mitglied ist.

Hinzu kommen die alle vier Jahre erfolgenden Prüfungen durch den Rentenversicherungsträger, die Prüfungen, ob Lohngrenzen und Tarifverträge eingehalten wurden und ob die von der polnischen Arbeitskraft gemachten Angaben (Entfernung vom Heimatort zur Arbeitsstelle usw.) der Wahrheit entsprachen.

Herr Hadenfeldt bringt für viele der aufgeführten Erfordernisse Verständnis auf, gibt aber zu bedenken, dass es sich nicht um dauerhafte Anstellungen handelt, sondern um teilweise nur vier Wochen währende Beschäftigungsverhältnisse. Alle von ihm unternommenen Bemühungen, unter Hinweis auf die Situation an maßgeblichen Stellen Abhilfe zu erwirken, schlugen fehl. Er führte dazu Gespräche auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene und stieß jeweils auf großes Verständnis für sein Anliegen, ohne dass sich daraus Konsequenzen ergeben hätten.

Dennoch will er nicht aufgeben. Sein Ziel ist es weiterhin, Lebensmittel von hoher Qualität, in Deutschland zu erzeugen, und das zu erschwinglichen Preisen.

Stand der Falldarstellung: 12/2007

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