Christian Panek, Metallbau Panek, Berlin

Bürokratismus um Parkraumgenehmigung für Werkstatt auf vier Rädern

Christian Panek, Inhaber eines Berliner Metallbau-Handwerksbetriebes, und seine Angestellten haben verschiedene Baustellen in Berlin, die sie mit ihren Fahrzeugen erreichen müssen. Die Lieferwagen sind laut Unternehmer voll ausgestattete rollende Werkstätten, die über die Dauer der jeweiligen Montage in der Nähe der Baustelle geparkt werden müssen. Aus diesem Grund hat Christian Panek seit dem Jahr 1998 für seine Fahrzeuge Park-Ausnahmegenehmigungen für den Raum Berlin regelmäßig neu beantragt und bisher kostenpflichtig bewilligt bekommen. Ein erneuter Antrag für eine Ausnahmegenehmigung im Jahr 2008, deren Bedingungen verändert wurden, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Aufforderung zurückgestellt, dass der Unternehmer pro parkraumbewirtschafteten Bezirk fünf Auftragsnachweise für betriebliche Einsätze je Fahrzeug in den vergangenen acht Wochen erbringen soll.

30 Nachweise pro Fahrzeug

Die derzeit 33 Parkzonen sind aufgeteilt in sechs Berliner Bezirke mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung. Zuständig sind die jeweiligen Bezirksämter (Stand: Juni 2008, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung). In Summe sind das für ein Fahrzeug 30 Nachweise, fünf für jeden der sechs Bezirke. Muss ein zweites Fahrzeug eingesetzt werden, müssen erneut 30 Nachweise erbracht werden, um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der betriebliche Einsatz soll jeweils durch den Beleg des Auftraggebers (Rechnung, Kundenauftrag) begründet werden, was nach Meinung von Christian Panek den Datenschutz verletzt. Die personenbezogenen Daten dürfen nach § 46 StVO geschwärzt werden. Christian Panek schrieb eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und bekam folgende Antwort: „… Abschließend hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgestellt, Ihr Vorwurf, dass die Gewerbebetriebe nicht mehr ordnungsgemäß ihrer Arbeit nachgehen können, sei nicht gerechtfertigt. Im Übrigen werde es den Betrieben ja nicht verwehrt, in den Gebieten zu parken. Es müsse dann nur jeweils die anfallende Parkgebühr entrichtet werden. … Wir halten den Standpunkt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für angemessen und sachgerecht und sehen deshalb in dieser Angelegenheit keinen Handlungsbedarf. …“

Christian Panek beurteilt die Rahmenbedingungen der Anträge und die veranlagten Auflagen als schädigend für Unternehmer, vor allem für ein kleineres Unternehmen, das keine gesonderte Abteilung für Angelegenheiten wie diese unterhalten kann. „Eine Ausnahmegenehmigung ist nun faktisch unmöglich und mit der Realität kaum vereinbar“, sagt er.  

Stand der Falldarstellung: 05/2010

Nachtrag:
Ab November 2012 soll das Leben für Herrn Panek und andere Handwerker leichter werden: die Berliner Handwerkervignette „Bertha“ soll ab Oktober bei den Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirke viel einfacher beantragt werden können, laut Pressemitteilung der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung vom 24.07.2012.

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