Bernd Gercke, Restaurant Alter Dragoner, Ludwigslust

Kampf um eine Baugenehmigung für eine Ferienwohnung in Ludwigslust

Seit April 2006 versucht Bernd Gercke, Inhaber der Gaststätte „Alter Dragoner“ in Ludwigslust, eine Baugenehmigung für eine Ferienwohnung auf eigenem Grundstück zu erhalten. Bereits im Jahre 1992 hatte Herr Gercke das Stück Gartenland von etwas mehr als 700 Quadratmetern gekauft. Bis eine kommunale Planung für dieses Areal fertig gestellt und dem Verkauf unter Auflagen an Herrn Gercke zugestimmt wurde, vergingen drei Jahre. Der Bereichsplan für das sogenannte Sanierungsgebiet der Stadt aus dem Jahre 1995 sah für die Fläche ausschließlich Stellplätze vor; eine andere Nutzung des Grundstücks wurde durch Bescheid untersagt. Damals einigte sich Herr Gercke mit dem benachbarten Hotel darauf, Parkplätze für die Hotelgäste zu errichten. Diesen Plan lehnte die Stadt ab. In der Zwischenzeit hat Herr Gercke einen Großteil der Fläche weiterveräußert; dort entstanden überraschend Parkplätze für ein angrenzendes Pflegeheim.

Diese Widersprüchlichkeit im Verhalten der Stadtverwaltung kam im Jahr 2006 erneut zum Vorschein. In einem Gespräch mit dem Bauamt über die Bebauungsmöglichkeiten für die übrig gebliebene Fläche (326 qm) legte man Herrn Gercke nahe, dort ein „nicht störendes Gewerbe“ zu betreiben, ohne zu erläutern, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Herr Gercke entschied sich daraufhin, eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Ferienwohnung zu beantragen. Im Antwortschreiben aus dem Büro des Bürgermeisters vom 11.07.2006 heißt es, dass die städtebaulichen Planungen einer ständigen Entwicklung und Anpassung unterlägen, weshalb für die genannte Fläche lediglich eine Nebennutzung zur Schließung der rückwärtigen Raumkante und ausnahmsweise eine gewerbliche Nutzung durch nichtstörendes Gewerbe in Frage käme; eine Wohnnutzung sei nicht genehmigungsfähig. Auf ein Beschwerdeschreiben von Herrn Gercke, in dem er die Behörde auf ihre Flexibilität im Umgang mit Bereichsplanänderungen in seiner Nachbarschaft hinwies, folgte ein Treffen mit dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter, bei dem der Bürgermeister ihm empfahl, eine Änderung des Bereichsplanes anzuregen, die auch den Bau von Ferienwohnungen zulässt. In den darauf folgenden Beratungen wurde im Bauausschuss ein entsprechender Antrag von Herrn Gercke besprochen. Im Ergebnis entschied man sich, seiner Bitte um Anhörung unter gleichzeitigem Hinweis, dass eine Nutzung der Fläche als Ferienwohnung nicht in Frage käme, zu folgen. Von dem Ausgang der Beratungen erfuhr er erst, als es schon zu spät war, um den Anhörungstermin wahrzunehmen.

Nach weiterem Drängen erhielt Herr Gercke im Mai 2007 einen neuen Anhörungstermin. Er erläuterte dem Bauausschuss nochmals seine Absicht, die Raumkante an dem öffentlichen Weg mit einem Baukörper entsprechend der gültigen Bereichsplanung zu bebauen. Die Ausschussmitglieder zeigten sich wohlwollend, trotzdem gab es auf der dann folgenden Sitzung wieder eine Ablehnung mit der Begründung, dass eine Änderung des Bereichsplanes wegen der Nutzungsart Ferienwohnung notwendig und diese mit Kosten verbunden sei. Am 28.08.2007 wurde dem Bauausschuss durch den Rahmenplaner überraschend eine Anpassung des Bereichsplanes E. 7. 2. vorgestellt, nicht aber um die Wünsche von Herrn Gercke zu berücksichtigen, sondern um die bereits abweichend vom Bereichsplan ausgeführten Bebauungen in der Nachbarschaft dem neuen Bereichsplan nachträglich anzupassen. Eine Nachfrage zu dieser Problematik im Bauamt ergab, dass demnächst eine Eigentümerversammlung stattfinden soll, zu der Herr Gercke eine Einladung erhalten werde.

Stand der Falldarstellung: 12/2006

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