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Preisträger 2006 des Werner-Bonhoff-Preises
Der Fall Hans-Wolff Graf

Hans-Wolff Graf, efv-AG, München
Unkonventionelles Selbständigenmodell spart Kosten und Arbeit
Die 1985 gegründete efv-AG ist eine Finanz- und Vermögensberatung, die
Anlegern und Ratsuchenden im Finanzmarkt eine unabhängige Beratung gegen
Honorar anbietet. Hans-Wolff Graf, Gründer und Vorstand der efv-AG, hat
sich mit seinem Modell bewährt, wonach sein Unternehmen ausschließlich
mit selbständigen Partnern arbeitet. Die Aktiengesellschaft hat keinen
einzigen Festangestellten. Alle Partner der AG - Beratung, Sekretariat,
Rechnungswesen etc. - sind Selbständige mit einem eigenen, angemeldeten
Gewerbe. Weiterhin sind alle Partner über vinkulierte
Namensvorzugsaktien an dem Erfolg der Firma beteiligt. Die Partner
kümmern sich selbst um ihre Altersversorgung und über Gruppenverträge
steht allen eine kostengünstige Invaliditätsabsicherung zur Verfügung.
Zusammen mit der Möglichkeit, auf eine Lohnbuchhaltung zu verzichten,
bedeutet dieses Modell für das Unternehmen eine erhebliche Ersparnis. Es
hat Vorteile für alle Beteiligten, auch was die Vermeidung von
Verwaltungsaufwand anbelangt. Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber
und [verselbständigten Bürokratien], wie die Deutsche
Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften und
gesetzliche Krankenversicherungen, halten sich gering. Dadurch bleibt
deutlich weniger Raum für bürokratische Hürden. So gelten zum Beispiel
auch Vorschriften über die Ausstattung der Büroräume nicht.
Mehr unternehmerische Freiheit, Flexibilität und Motivation
Entscheidend für Herrn Graf, dieses Modell einzusetzen, war insbesondere
die höhere Motivation der Mitarbeiter. Es motiviert ihn, dass seine
freien Mitarbeiter außerordentlich motiviert sind, was zur Folge hat,
dass die Produktivität weit über dem Branchendurchschnitt liegt. So
obliegt es nicht Herrn Graf als Vorgesetzten, für eine hohe Auslastung
und Begeisterung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Es liegt vielmehr im
Eigeninteresse der selbständigen Partner, sich um eine befriedigende
Beschäftigung selbst zu kümmern. Schließlich werden die Partner am
Markt tätig und nach Leistung bezahlt, nicht nach Anwesenheit, wie es im
klassischen Angestelltenverhältnis geschieht.
Besonders für junge Unternehmen ist dieses Modell interessant. Gerade am
Anfang wissen Gründer häufig noch nicht genau, wie sich ihr Geschäft
entwickeln wird. Mit selbständigen Partnern zu arbeiten, verspricht hohe
Motivation und Flexibilität auf der einen Seite, geringe Nebenkosten,
Vertragsbindungen und Fürsorgepflichten auf der anderen Seite. Hierbei
wird bewusst auch auf den Fürsorgeansatz des Arbeitsrechts verzichtet,
wie Kündigungsschutz bei Krankheit und gesetzlicher Urlaub. Die freien
Mitarbeiter sind hier aber auch nicht abhängig. Für ein kleines
Unternehmen kann es häufig problematisch werden, Arbeitnehmer zu 100%
bezahlen, die aufgrund von Krankheit nicht anwesend sind. Auch wenn das
Aufwandsausgleichsgesetz (AAG) ermöglicht, dass die Lohnkosten im
Krankheitsfall auf Antrag zu 80 Prozent erstattet werden können.
Leistung wird bei Abwesenheit nicht erbracht. Deshalb verspricht das
Graf’sche Modell mehr Flexibilität, da je nach Auslastung mehr oder
weniger gearbeitet und gezahlt wird – zur Zufriedenheit beider Seiten.
Dies gilt auch unabhängig von Krankheit oder Urlaub: der Selbständige
kann je nach Auslastung gleichzeitig für mehrere Auftraggeber tätig
sein.
Es geht Herrn Graf nicht darum, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
den Mutterschutz und andere grundlegende Regelungen des deutschen
Arbeitsrechts abzuschaffen. Der Fall macht aber deutlich, wie ungleich
dichter das Netz von Vorschriften ist, wenn Arbeitnehmer beschäftigt
werden, als wenn mit Selbständigen gearbeitet wird.
Gleichzeitig werden damit die Anwendbarkeit von Vorschriften wie die
Benennung eines Gesundheitsbeauftragten, Einrichtung getrennter
Toiletten für Damen und Herren mit einer Mindestfläche von 6 m²,
Berücksichtigung von Belüftungsvorschriften, Beachtung der Mindestanzahl
von Lux bei der Beleuchtung der Räume und Vorschriften über die
Farbgestaltung der Wände vermieden. Diese für größere Betriebe
selbstverständlichen Vorschriften können für den unternehmerischen
Nachwuchs häufig zum Fallstrick werden, da sie viel Geld für deren
Organisation und Infrastruktur einfordern, welches häufig noch nicht zur
Verfügung steht. Deshalb möchte der Gründer am Anfang seines
Geschäftsbetriebs diese kostspieligen Regelungen gern vermeiden.
Modell kann unternehmerische Menschen inspirieren
Die von Herrn Graf vorgenommene Entscheidung könnte sich zur Nachahmung
vor allem für kleine und junge Unternehmen eignen, die finanziell (noch)
nicht gut aufgestellt sind und rasch auf marktwirtschaftliche
Veränderungen reagieren müssen. Vor der Einführung des Graf’schen
Modells sollte der junge Unternehmer sicherheitshalber ein
Statusverfahren einleiten, um rechtlich verbindlich zu klären, ob die
jeweiligen Mitarbeiter als Angestellte oder Selbständige von den
Sozialversicherungsträgern behandelt werden. Wenn die Branche und
Umstände es zulassen, wie zum Anfang einer Selbständigkeit, in der die
Auftragsentwicklung noch unklar ist, bietet sich das Graf’sche Modell
an. Wenn das Geschäft des Gründers floriert, kann er sich immer noch
entscheiden, langfristig feste Mitarbeiter im
sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.
Für Herrn Graf und seine Mitarbeiter ist dieses Modell geeignet. Es ist
sicher nicht auf alle Unternehmen übertragbar. Das Modell ist als
Individuallösung zu verstehen, welches die Bedürfnisse im Unternehmen
ins Zentrum stellt und kreative Impulse für unternehmerisches Gestalten
von der Basis der Praxis aussendet.
Diese Auffassung teilte auch die Jury der Werner-Bonhoff-Stiftung, die
ihn deshalb mit dem Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel 2006
ausgezeichnet hat.
Forschungsprojekt Unternehmer & bürokratische Hürden
Zwischenergebnisse des aktuellen Forschungsprojekts